Wenn es nach den Innenministern geht, sollen Terrorfahnder künftig Zugriff auf Messengerdienste wie WhatsApp erhalten können. Foto: dpa

Die Innenminister von Bund und Ländern wollen Zugriff auf Messengerdienste: Ermittler dürfen tatsächlich online nicht blind, die Datenbürger aber auch nicht gläsern sein. Vor allem darf ein solch großer Eingriff in die Privatsphäre nicht übers Knie gebrochen werden, meint unser Berliner Korrespondent Christopher Ziedler.

Berlin - Den Reformvorschlag, der ihr Versagen kaschieren soll, haben die Innenminister von Bund und Ländern nicht an die große Glocke gehängt: Gegen Gefährder wie den Berliner Attentäter Anis Amri wird künftig einheitlich vorgegangen. Und im gemeinsamen Terrorabwehrzentrum sollen Zuständigkeiten klar definiert werden, wenn jemand vom Schlage Amris in mehreren Bundesländern aktiv ist. Mit der Devise „Aus den Augen, aus dem Sinn“ wird nun viel zu spät aufgeräumt.

Besser haben sich die Minister kurz vor der Wahl darin gefallen, mit Vorschlägen für mehr Überwachung Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Für den Beschluss, Ermittlern möglichst bald Zugriff auf Messengerdienste wie Whatsapp zu geben, existiert ein gutes Argument: Terrorfahnder dürfen gegenüber modernen Kommunikationsformen, über die Anschläge geplant werden, nicht blind sein. Und doch ist Vorsicht und Gründlichkeit geboten, weil sich viel weitergehende Fragen stellen als beim Abhören eines Telefonats.

Ein auf einem modernen Smartphone hinterlegter „Bundestrojaner“ kann Bewegungsprofile, Kontaktlisten und selbst persönliche Vorlieben auslesen. Kaum jemand wird sich aufregen, wenn potenzielle Terroristen solche Dinge preisgeben müssen. Es braucht aber Garantien, dass solche Online-Durchsuchungen auf konkrete Terrorverdachtsfälle beschränkt bleiben und nicht über die Zeit immer mehr richterliche Beschlüsse erwirkt werden. Für einen gesetzgeberischen Schnellschuss jedenfalls, der Bundesinnenminister Thomas de Maizière vorschwebt, ist ein solch großer Eingriff in die Privatsphäre der falsche Gegenstand. Ohne richtige Balance würde das Gesetz schnell in Karlsruhe landen.