Von Michael IsenbergSeit der Gesetzesänderung 2002 durch die rot-grüne Bundesregierung ist

Von Michael Isenberg

Seit der Gesetzesänderung 2002 durch die rot-grüne Bundesregierung ist die Prostitution in Deutschland ein Gewerbe wie jedes andere. Liberalisierung meint aber nicht Wildwest. Im Gegenteil: Weil es im Graubereich der Branche nach wie vor Gewalt, Unterdrückung und Menschenhandel gibt, müssen Strafverfolgungsbehörden und Justiz mit aller gebotenen Härte dagegenhalten.

Liberalisierung meint auch nicht, dass es keine unternehmerischen Grenzen gibt. Im Gegenteil: Gerade weil das angeblich älteste Gewerbe der Welt nunmehr ein Gewerbe wie jedes andere ist, muss es sich von staatlicher Seite auch reglementieren lassen wie alle anderen Gewerbe.

Es ist also völlig in Ordnung, wenn die Stadt Stuttgart Prostitution auf das Leonhardsviertel begrenzt. Falls innerhalb des Rotlichtviertels ein städtisches Gebäude veräußert wird, kommt zudem eine sogenannte Dirnenklausel in den Kaufvertrag, die eine Nutzung durch das Sexgewerbe ausschließt. Diesen Kurs der Stadt hat das Oberlandesgericht jetzt voll bestätigt. Das ist sehr erfreulich.

Der Käufer der Leonhardstraße 16, der die Klausel missachtet und so Monat für Monat von den Damen lukrative Mieten kassiert hat, ist durch das Urteil am Ende des Weges angelangt: Der Sexbetrieb im Haus muss schließen. Dass es noch Monate dauern kann, bis das rote Licht in der Leonhardstraße 16 endgültig erlischt, ist der einzige Wermutstropfen.