Fortan können Mediziner auch auf ihrer Webseite über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Foto: imago images//Ute Grabowsky

In der vergangenen Woche kippte der Bundestag das „Werbungsverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche, das im §219a im Strafgesetzbuch geregelt war. Doch wie setzen Krankenhäuser und die Ärzteschaft in der Region die Abschaffung des Paragrafen um? Wir haben uns umgehört.

Der 24. Juni war ein historischer Tag – für Frauen in den USA und Frauenärzte in Deutschland. Während auf der anderen Seite des Atlantiks der Supreme Court das allgemeine Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch mit seiner rechtskonservativen Mehrheit gestürzt und die Entscheidung auf die Bundesstaaten verlagert hat, beschließt der Deutsche Bundestag am selben Tag mehrheitlich die Abschaffung des Paragraf 219a des Strafgesetzbuches.

 

Damit soll Ärzten künftig erlaubt sein, öffentlich zu informieren, ob und wie sie solche Abbrüche vornehmen. Bisher war dies aufgrund des sogenannten „Werbungsverbots“ nicht möglich. Das hatte zur Folge, dass sich Gynäkologen, die die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, strafbar gemacht haben, wenn sie auf ihrer Webseite zum Beispiel über die Leistung und die angewandte Methode – medikamentös oder operativ – informiert haben. Bundesweit hatte der Fall der Gießener Frauenärztin Kristina Hänel für Aufsehen gesorgt, als sie von einer Privatperson wegen ihrer medizinischen Dienstleistung verklagt wurde.

Pro Familia würdigt Entscheidung als Schritt nach vorne

Eine in der Schwangerschaftskonfliktberatung spezialisierten Einrichtung ist Pro Familia, die in Böblingen ihren Sitz in der Pfarrgasse hat. Dort können sich Frauen und ihre Partner im Falle einer ungewollten Schwangerschaft beraten lassen. Weil vom Gesetzgeber noch immer so vorgesehen, erhalten die Ratsuchenden dort auch den Beratungsschein, den sie für einen Abbruch vorzeigen müssen, um straffrei zu bleiben. Im Sinne der betroffenen Frauen und Ärzte begrüßt Pro Familia Böblingen in einer Pressemitteilung die Entscheidung des Parlaments vom 24. Juni: „Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche hat die Rechte von Frauen auf Selbststimmung und freie Arztwahl massiv verletzt. Es ist jetzt Sache der Länder, die Versorgung und barrierearme Beratungsangebote flächendeckend zu sichern und für eine fundierte Übersicht über Praxen und Kliniken, Abbrüche durchführen, zu sorgen.“

Außerdem kritisiert Pro Familia die schlechte Informationslage: „Bisher gibt es in Baden-Württemberg keine gesicherte Datenlage über Arztpraxen, Krankenhäuser und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, über die Kapazitäten und die angewandten Methoden.“ So blieb vielen Frauen nichts anderes übrig, als direkt beim Gynäkologen die Kontaktdaten einer Praxis oder Klinik in Erfahrung zu bringen.

Frauen, die im Kreis Böblingen nach Medizinern oder Einrichtungen suchen, die Abtreibungen durchführen, werden nur beim Klinikverbund Südwest fündig. Niedergelassene Ärzte im Kreis nehmen nach wie vor keine Schwangerschaftsabbrüche vor. Beim Klinikverbund sieht man sich trotz des umstrittenen Themas in der Pflicht, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten – sofern es Ärzte gibt, die den Eingriff vornehmen. „Der Klinikverbund mit seinen Standorten in den beiden Landkreisen Böblingen und Calw ist ein Maximalversorger. Wir verstehen uns als medizinischen Dienstleister für etwa 500 000 Menschen. Als Dienst am Patienten zählt dazu auch der Schwangerschaftsabbruch“, erklärt Ingo Matheus, Pressesprecher des Klinikverbundes auf Anfrage unserer Zeitung.

Bislang informiert der Klinikverbund nicht öffentlich darüber, dass Abbrüche vorgenommen werden. Ob sich das in Zukunft durch die verbesserte Rechtslage ändert, kann Matheus wohl auch ob der politisch-gesellschaftlichen Brisanz des Themas noch nicht sagen. „Wir begrüßen, wenn Patienten als mündig angesehen und mit seriösen Informationen zu medizinischen Sachverhalten versorgt werden. Inwieweit das gefallene ‚Werbungsverbot’ auf unserer Webseite zu mehr Informationen führt, müssen wir noch diskutieren.“

Werbungsverbot ändert wahrscheinlich nichts an Versorgungslage

Markus Haist, der Landesvorsitzende des Berufsverbands der Frauenärzte BadenWürttemberg, begrüßt ebenfalls die Aufhebung des „Werbungsverbotes“, weil so die Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, nicht mehr stigmatisiert und gegängelt würden. Er bezweifelt allerdings, dass die Aufhebung etwas an der Versorgungslage ändert.

Warum so wenige niedergelassene Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen, hat nach seiner Einschätzung mehrere Ursachen. Die meisten Schwangerschaften werden in Deutschland durch einen operativen Eingriff beendet. Dazu brauchen die Praxen eine Zulassung zum ambulanten Operieren. In den letzten Jahren seien die Standards für Hygiene oder Medizinprodukte erhöht worden, was den Ärztinnen und Ärzten das Leben schwer mache – so zum Beispiel der Umstieg auf Einmalprodukte. „Das produziert einfach Kosten, da macht doch keiner mehr mit“, sagt er. Wenn immer weniger Praxen ambulant operieren, fehle von vornherein die Basis, dort Abbrüche mit einem operativen Eingriff durchzuführen.

Thema Abtreibung – zur Geschichte des §218

§218
Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch verbietet den Eingriff grundsätzlich. Er existiert seit 1871 und steht in seiner jetzigen Form seit den 90ern im Strafgesetzbuch. Nur unter bestimmten Voraussetzungen sind Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen straffrei. Betroffene müssen sich vorher außerdem beraten lassen und zwischen dem Abbruch und der Beratung müssen mindestens drei Tage liegen. Eine Abtreibung bleibt außerdem straffrei nach einer Vergewaltigung und bei der Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

§219
Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen zum Ziel gesetzt. In diesem Zuge folgte die Aufhebung des §219a StGB, der das Verbot für die Werbung von Schwangerschaftsabbrüchen regelte. Bundesfamilienministerin Lisa Paus sprach sich im Zuge der Abschaffung von §219a auch für eine generelle Straflosigkeit bei Abtreibungen aus, was eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchrechts zur Folge hätte.

USA
In den USA wurde das Recht auf eine Abtreibung in der vergangenen Woche von einer konservativen Mehrheit im Supreme Court gekippt. Dies bedeutet, dass vor allem in konservativen Staaten im Süden teilweise komplette Verbote in Kraft treten. In Staaten wie Alabama, Arkansas, Missouri und vielen mehr werden selbst Vergewaltigungen und Inzest als Ausnahme nicht anerkannt.