Großflächige Werbung sticht in Neckarhausen Autofahrern sofort ins Auge. Foto: Horst Rudel

Damit in Reudern die Werbung nicht überhandnimmt, verhängt das Nürtinger Rathaus erst einmal ein Bauverbot für den Teilort.

Nürtingen - Bis zu 24 000 Fahrzeuge rollen täglich über die B 297 durch den Nürtinger Teilort Neckarhausen. Bei Tempo 30 haben die Fahrer genügend Zeit, um nach rechts und links zu schauen. Damit herrschen hier ideale Bedingungen, um mit Werbung möglichst viel Aufmerksamkeit zu erlangen. Inzwischen sind entlang der Bundesstraße so viele Werbetafeln platziert, dass diese aus der Sicht der Stadtverwaltung das Ortsbild stören.

Die ländlich geprägte Ortschaft soll nicht verschandelt werden

Befürchtet wird nun, dass sich der Werbungs-Wildwuchs auch entlang der B 297 im Nürtinger Teilort Reudern wiederholen könnte. Dort ist die Durchfahrt der B 297 ebenfalls stark belastet, Tendenz steigend. „Verbunden mit dem zunehmenden Verkehr nehmen auch die Anfragen nach Werbeplätzen auf privaten Grundstücken entlang der Reuderner Straße zu“, erklärt der Nürtinger Technische Beigeordnete Andreas Neureuther. Häufig bezögen sich die Anfragen auf großflächige Werbeanlagen, die sich mit dem Ortsbild beißen – dies umso mehr, als die Mitte der 1970er Jahre eingemeindete Ortschaft Reudern mit seinen rund 2700 Einwohnern ländlich geprägt ist.

Um zu verhindern, dass in Reudern Werbetafeln wie Pilze aus dem Boden schießen, will Nürtingen den Bebauungsplan anpassen. Damit könnte die Stadt gezielt steuern, welches Ausmaß an Werbung tolerierbar ist. Bis der Bebauungsplan so weit ausgearbeitet ist, erlässt die Stadt für das Gebiet eine zunächst einmal zwei Jahre geltende Veränderungssperre. Faktisch verhängt die Stadt Nürtingen damit ein Bauverbot entlang der B 297. Grundsätzlich ist es so, dass Werbeanlagen im Innenbereich bis zu einem Quadratmeter Ansichtsfläche einfach so platziert werden können. In Gewerbegebieten können Firmen Werbetafeln bis zu zehn Metern Höhe auf ihrem Gelände aufstellen. Werden diese Größen überschritten oder setzt ein Bebauungsplan anderes fest, müssen Interessierte auf dem Rathaus einen Bauantrag stellen.

Bestehende Tafeln in Neckarhausen genießen Bestandsschutz

Außerdem gilt, dass in Wohngebieten Werbeanlagen nur an der Stätte aufgestellt werden dürfen, an der die beworbene Leistung auch angeboten wird. Die Ortsdurchfahrt von Neckarhausen hingegen ist als Mischgebiet ausgewiesen. „Dort ist auch Fremdwerbung zulässig“, erklärt der Pressesprecher der Stadt Nürtingen, Clint Metzger.

Die bestehenden großen Werbetafeln in Neckarhausen seien baurechtlich genehmigt worden und genießen Bestandsschutz, so Clint Metzger. Für eine Ablehnung habe noch bis vor zwei Jahren die Rechtsgrundlage gefehlt. Erst 2018 wurde der Bebauungsplan „Nürtinger Straße“ beschlossen, der – wie nun auch für Reudern geplant – die Zulässigkeit von Werbeanlagen regelt.

Autofahrern stechen die Botschaften gleich ins Auge

In Neckarhausen sind unter anderem sogenannte City-Star-Anlagen platziert, die mit neun Quadratmetern Fläche sehr auffällig sind. „Der City Star ist quer zum Verkehrsstrom ausgerichtet. An viel befahrenen Ein- und Ausfallstraßen wird er so zum einmaligen Blickfang und generiert hohe Reichweiten und Kontakte. Durch die optimale Positionierung zur Fahrbahn und das große Format nehmen besonders Autofahrer die Werbebotschaften wahr“, bewirbt eine Außenwerbungsfirma die Werbetafeln im Internet.

Wer den City Star für seine Werbezwecke nutzen will, muss je nach Standort unterschiedlich tief in die Tasche greifen. Entlang der B 297 in Neckarhausen kostet es derzeit rund 40 Euro pro Tag.