Mutterschutz gibt es nicht: Prostituierte arbeiten oft als Selbstständige und kommen oft aus Osteuropa. Können Sie wegen Schwangerschaft nicht mehr arbeiten, müssen sie eigentlich ausreisen. Foto: dpa

Schwangere Prostituierte sind begehrt. Doch Frauenärzte finden, dass sich das Anschaffen nicht mit dem Schutz des ungeborenen Kindes verträgt. Der Bundestag dreht jetzt zumindest an ein paar Schrauben für einen besseren Schutz.

Berlin/Stuttgart - Bordelle sollen künftig nicht mehr mit schwangeren Prostituierten werben dürfen. Ein entsprechendes Verbot werde in das geplante Gesetz zum Schutz von Prostituierten aufgenommen, sagte der Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Paul Lehrieder (CSU), den „Stuttgarter Nachrichten“. „Wer wirbt, macht sich künftig strafbar“ , so Lehrieder. Das Verbot gelte allerdings nur für Bordelle, nicht für selbstständige Prostituierte. „Man kann einzelnen Frauen schlecht verbieten, sich anzupreisen.“

Ein weitgehendes Arbeitsverbot für schwangere Prostituierte, das Mediziner und Sozialarbeiter zum Schutz von Kind und Mutter gefordert haben, wird es aber nicht geben. Dies wäre laut den Fachressorts nicht mit dem grundgesetzlich geschützten Recht auf freie Berufsausübung vereinbar, so Lehrieder. „Man kann auch anderen Frauen nicht verbieten, während der Schwangerschaft Sex zu haben oder gefahrengeneigte Tätigkeiten auszuüben“, sagte Lehrieder. Wenn ein Zuhälter allerdings eine Schwangere zur Prostitution zwinge, sei dies nach dem neuen Gesetz Zwangsprostitution.

Kontroverse Diskussion

Laut Lehrieder ist das Arbeitsverbot im Familienausschuss „sehr kontrovers und sehr leidenschaftlich“ diskutiert werden. „Mir wäre es lieber gewesen, den Schutz des Kindes mehr zu stärken“, sagte er. Nun werde man nach ein paar Jahren schauen, ob das Gesetz den schwangeren Prostituierten etwas gebracht habe, und dann gegebenenfalls wieder aktiv werden.

In dem Gesetzentwurf werden erstmals hochschwangere Prostituierte besser geschützt: Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin dürfen keine Anmeldungen für das Gewerbe mehr ausgestellt werden. Außerdem müssen schwangere Prostituierte bei der vorgeschriebenen Gesundheitsberatung laut Lehrieder über die erhöhten Risiken aufgeklärt werden – und auch darüber, dass sie in der Schwangerschaft nicht als Prostituierte arbeiten müssen.

Viele Freier stehen auf Schwangere

Sex mit Schwangeren ist bei einigen Freiern offenbar besonders begehrt. „Diese Frauen haben viele Kunden und verdienen gut“, heißt es bei der Polizei in Stuttgart. Nach Angaben von Sabine Constabel vom Stuttgarter Gesundheitsamt verlangen daher Zuhälter oft von den Prostituierten, bis zur Geburt zu arbeiten. Constabel hielte ein Arbeitsverbot für schwangere Prostituierte für notwendig: Laut den Ärzten bedeute die Arbeit einen „enormen psychischen Stress“, der sich auf das Kind auswirke. Zudem sei das Risiko von Infektionen für Frau und Kind enorm hoch. „Die Freier verlangen oft Sex ohne Kondom, und noch haben wir die Kondompflicht ja nicht“, so Constabel.

Die Kondompflicht ist ebenfalls Teil des Gesetzes, das am Donnerstag (7. Juli) vom Bundestag beschlossen werden soll. Sollte der Bundesrat im Herbst zustimmen, kann das Gesetz laut Lehrrieder Ende dieses Jahres in Kraft treten.