Demonstrantinnen vor dem Amstgericht Gießen während des Prozesses gegen Kristina Hänel. Die Berufungsverhandlung findet am 6. September statt. Foto: dpa

Mediziner, die in Deutschland über Schwangerschaftsabbrüche informieren, sind laut Gesetz Straftäter. Die Allgemeinärztin Kristina Hänel kämpft dagegen.

Stuttgart/Gießen - Kristina Hänel gilt jetzt als vorbestraft. Das Amtsgericht Gießen hat die Allgemeinmedizinerin Ende November zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt, weil sie, so die Begründung, Werbung für Abtreibungen gemacht hat. Das ist laut Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verboten. Die Ärztin hat auf ihrer Webseite darauf hingewiesen, dass legale Schwangerschaftsabbrüche zum Leistungsspektrum ihrer Klinik gehören. Außerdem bietet sie dort Zugang zu einer Broschüre, in der die drei möglichen medizinischen Methoden und deren Risiken erklärt werden. Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei um „seriöse und sachliche“ Informationen. Trotzdem wurde Hänel verurteilt. „Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache“, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil. Dabei kann sie sich auf den Paragrafen 219a berufen. Er verbietet das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus einem finanziellen Vorteil heraus, oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht.

Seit August 1995 sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland in den ersten zwölf Wochen unter bestimmten Bedingungen zwar nicht legal, aber straffrei. Kritiker monieren nun, dass bei den Reformen des Paragrafen 218 in den 1990-er Jahren nicht daran gedacht wurde, auch den Paragrafen 219a zu korrigieren. Es handele sich im Grunde um ein Informationsverbot, sagte Hänel unserer Zeitung. „Laut Gesetz besteht ein Vermögensvorteil in dem Moment, in dem ich, weil es zu meinem Beruf gehört, Geld verdiene – selbst wenn ich nur einen Cent nehmen würde. Straffrei wäre das nur dann, wenn ich die legalen Abbrüche ehrenamtlich durchführen würde.“ Einige Politiker und Juristen fordern deshalb eine Änderung der Strafrechts, der Paragraf 219a sei nicht mehr zeitgemäß, Ärzte dürften in ihrer Aufklärungspflicht nicht eingeschränkt oder eingeschüchtert werden, argumentieren sie. Die große Koalition ist in der Frage gespalten, CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer sah zuletzt keinen Kompromiss in Sicht. „Wir haben 100 000 Schwangerschaftsabbrüche pro Jahr. Da halte ich die Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche für keine gute Botschaft“, sagte Kramp-Karrenbauer vergangene Woche der „Passauer Neuen Presse“.

Zwei Männer zeigen bundesweit Mediziner an

Einige radikale Abtreibungsgegner, die sich selbst als „Lebensschützer“ bezeichnen, nutzen den Paragrafen 219a, um bundesweit Ärzte anzuzeigen, die Patienten darüber informieren, dass sie legale Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Ein junger Mann bezeichnete in einem anonymisierten Interview mit der „Tageszeitung“ („taz“) die regelmäßigen Anzeigen als sein „Hobby“. Er hatte auch Strafanzeige gegen Hänel erstattet. Gegenüber der „taz“ räumte er ein, noch nie mit einer ungewollt schwangerer Frau gesprochen zu haben, und bezeichnete die lebensgefährliche Eileiterschwangerschaft als schützenswert. Einer der bekanntesten Abtreibungsgegner Deutschlands ist Klaus Günter Annen aus Weinheim, Betreiber der Seiten abtreiber.com und babykaust.de. Dort veröffentlicht Annen Listen von Ärzten und Klinken, die Schwangerschaftsabbrüche machen. Er zeigt Horrorbilder und vergleicht Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust.

„Dass diese beiden Männer den Paragrafen 219a ausnutzen, führt dazu, dass Ärzte keine Abtreibungen mehr anbieten oder erst gar nicht auf die Idee kommen, sie zu machen“, sagt Hänel. „Das Absurde ist, dass von rechtmäßigen Abtreibungen die Rede ist“.

Weitere Anzeigen, weitere Aktionen

Annen ist in Deutschland zurzeit der Einzige, der eine umfassende Liste von Ärzten und Kliniken, die im Land Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, veröffentlicht. Seit Freitag stehen zudem auf der Seite des Vereins Humanistische Union Kontaktdaten von Ärzten und Kliniken. Es sei „ein Anachronismus, in Zeiten des Internets den öffentlichen Zugang zu sachlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche verbieten zu wollen“, schreibt der Verein, der sich für eine „ersatzlose Streichung“ des Paragrafen 219a einsetzt. Aktuell werden auf der Seite des Vereins Listen für Hamburg und Schleswig-Holstein veröffentlicht, weitere Bundesländer sollen folgen.

Annen hat inzwischen zwei weitere Anzeigen gegen Hänel erstattet – wegen ihrer Teilnahme an der Aktion „Wir machen Schwangerschaftsabbrüche“ und weil sie die Information von ihrer Webseite immer noch nicht entfernt hat. Das wird auch in der Berufung am 6. September eine Rolle spielen.

„Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und ich will Frauen informieren“, sagt Hänel. „Mir geht es darum, dass Frauen korrekt informiert, medizinisch einwandfrei behandelt werden und einen Anspruch auf die Unversehrtheit ihres Körpers haben – auch im Falle einer ungewollten Schwangerschaft.“ Dafür ist die 61-jährige Ärztin bereit, mit ihrem Fall bis zum Bundesgerichtshof zu gehen.