Acht Männer und Frauen wollten im Frühjahr in Köngen Bürgermeister werden – zwei von ihnen verwendeten in ihrer Wahlwerbung das Ortswappen. Im Rathaus war man pikiert. Jetzt gibt es strenge Regeln. Brauchen die Vereine neue Trainingsanzüge?
Wilde Männer, rätselhafte Symbole, feuerspuckendes Getier – viele Kommunen führen wortwörtlich Seltsames im Schilde. Dagegen wirkt das Köngener Ortswappen eher schlicht und unscheinbar: „In Blau eine silberne Glocke“ – so lautet die offizielle Blasonierung, wie Heraldiker fachsprachlich die Beschreibung eines Wappens nennen. Damit die Köngener „Sauglocke“ künftig nur noch im richtigen Kontext zu sehen ist, hat der Gemeinderat jetzt einstimmig eine Satzung zu deren Schutz beschlossen.
Von den Trainingsanzügen muss das Wappen nicht verschwinden
Den Anstoß gab eine Randnotiz des Bürgermeisterwahlkampfs im Frühjahr. Zunächst schien es damals so, als wolle niemand die Nachfolge des langjährigen Amtsinhabers Otto Ruppaner antreten, der als Rathauschef ins größere Leinfelden-Echterdingen gewechselt war. Dann aber warfen gleich acht Kandidatinnen und Kandidaten ihren Hut in den Ring. Zwei davon machten sich im Wahlkampf die „Sauglocke“ zunutze: Bei einem prangte das Logo auf einem Plakat, ein anderer setzte es auf ein Flugblatt, das viele Köngener in ihrem Briefkasten fanden. Zulässig war das nicht. „Wir haben aus der Bevölkerung davon erfahren, beziehungsweise die Plakate selbst gesehen“, so der Köngener Hauptamtsleiter Gerald Stoll. Die Nutzung wurde untersagt, obwohl Stoll keine böse Absicht bei den Bewerbern erkennen mochte. Die Verwendung des Wappens könne jedoch fälschlicherweise suggerieren, die Gemeindeverwaltung stehe hinter den Anliegen der Kandidaten. „Aufgrund dieser jüngsten Erfahrungen ist es wichtig, die Nutzung des Ortswappens zu politischen und Wahlkampfzwecken zu untersagen“, kündigte Stoll an. Auch wenn es vor dem Gesetz keine Pflicht sei, das Wappen zu schützen: „Viele Kommunen machen das, um Missbrauch zu verhindern“, so Stoll.
Künftig darf das Ortswappen nur noch genutzt werden, wenn eine offizielle Genehmigung der Gemeinde vorliegt. Primär soll diese erteilt werden, wenn das Emblem für ideelle, gemeinnützige oder wohltätige Zwecke beziehungsweise zur Förderung des bürgerschaftlichen oder ehrenamtlichen Engagements verwendet werden soll. Ein großes Fass aufmachen will die Verwaltung indes nicht: „Es gilt Bestandsschutz für Vereine, die das Wappen etwa auf ihren Trainingsanzügen haben“, kündigte Stoll an. Für künftige Verwendungen müsse nun eben ein Antrag bei der Verwaltung gestellt werden.
Die Sage von der „Sauglocke“ spielt im Dreißigjährigen Krieg
Das Köngener Ortswappen geht zurück auf die Sage der „Sauglocke“. Darin heißt es, dass besorgte Bürger die größte Glocke der örtlichen Peter-und-Paulskirche während des Dreißigjährigen Krieges im 17. Jahrhundert aus Angst vor Plünderern vergraben hätten. Als der Krieg endlich vorbei war, habe allerdings niemand mehr so genau, wo die Bronzeglocke sich genau befand. Schweine sollen das Prunkstück ausgescharrt haben. Im Gemeindesiegel war die Glocke bereits 1904 zu sehen, die Wappenfarben wurden 1929 festgelegt und die offizielle Genehmigung zum Führen der „Sauglocke“ im Ortswappen erteilte das Innenministerium am 17. Januar 1967. Die Glocke selbst war übrigens bereits anno 1430 von Meister Otto aus Esslingen gegossen worden – sie hängt bis heute im Turm der Peter- und Paulskirche.