Die Gastronomie läuft nach langer Schließung wieder – doch viele Arbeitskräfte sind inzwischen in anderen Branchen untergekommen. Foto: dpa/Matthias Bein

Obwohl überschuldete Betriebe wieder Insolvenz anmelden müssen, bleibt die erwartete Welle von Entlassungen aus. Die Zahl der Kündigungsschutzklagen ist sogar geringer als im Vorkrisenjahr 2019.

Stuttgart - Die Zahl der Kündigungsschutzverfahren im Land ist im ersten Halbjahr dieses Jahres entgegen vieler Erwartungen nicht gestiegen, sondern deutlich gesunken. Nach Zahlen des Statistischen Landesamts gingen bei den Arbeitsgerichten in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 3148 Kündigungsschutzklagen ein, was gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 2020 einem Rückgang von 20 Prozent entspricht. Eigentlich war erwartet worden, dass in diesem Jahr die Zahl der Entlassungen und der entsprechenden Klagen weiter steigt, weil überschuldete Unternehmen nicht mehr von der Pflicht befreit sind, einen Insolvenzantrag zu stellen.