Setzte sich mit seiner Forderung durch: Großbritanniens Premier David Cameron Foto: EPA

Kindergeld für EU-Ausländer, deren Kinder in der Heimat wohnen? Schon lange wird darüber diskutiert. Nun hat Großbritannien der EU Änderungen abgetrotzt – und die könnten auch in Deutschland Folgen haben.

Brüssel/Berlin - Kaum war der EU-Gipfel in der Nacht zum Samstag mit einer Einigung zwischen der EU und Großbritannien zu Ende gegangen, plante die Bundeskanzlerin schon die Konsequenzen für ihr Land. „Ich kann mir gut vorstellen, dass wir das auch für Deutschland umsetzen“, sagte Angela Merkel (CDU) mit Blick auf einen besonders sensiblen Punkt: die Kindergeld-Zahlungen für EU-Ausländer.

Konkret geht es um jenen Teil der staatlichen Unterstützung für Arbeitnehmer, die zwar in Deutschland arbeiten, deren Kinder aber nach wie vor in der Heimat leben. Bisher haben sie Anspruch auf deutsches Kindergeld von 190 Euro monatlich für das erste und zweite, 196 Euro für das dritte und 221 Euro ab dem vierten Kind – unabhängig davon, wie viel Anspruch die Familien in ihrem Herkunftsland hätten.

So erhält beispielsweise ein Arbeitnehmer aus Griechenland für seinen Nachwuchs in der Heimat den vollen deutschen Satz, obwohl er zu Hause lediglich 5,87 Euro für den ersten Sohn oder die erste Tochter überwiesen bekäme – 18 Euro für das zweite, 40 Euro für das dritte und 48 Euro für sein viertes Kind.

Bundesfamilienministerium signalisiert Offenheit

„Es ist ein gangbarer Weg, dass das Kindergeld für die Kinder, die nicht in Deutschland leben, an die jeweiligen Lebenshaltungskosten des Landes angepasst wird“, sagte am Wochenende eine Sprecherin des SPD-geführten Bundesfamilienministeriums. Und auch aus der CSU gab es Unterstützung: „Die Entscheidung, dass künftig Kindergeldzahlungen für anderswo in der EU lebende Kinder an das dortige Niveau angepasst werden können, wirkt möglichem Sozialmissbrauch in der EU künftig entgegen. Dass diese Möglichkeit ab 2020 alle 28 Mitgliedstaaten nutzen können, sorgt für mehr Gerechtigkeit in Europa“, meinte die Chefin der CSU-Europaabgeordneten im EU-Parlament, Angelika Niebler.

Die Vertreter der 27 anderen Mitgliedstaaten hatten diese Forderung des britischen Premiers David Cameron gegen Ende der Beratungen aufgegriffen und als Freibrief für alle in das Paket geschrieben, mit dem London am 23. Juni in die Volksabstimmung über den Verbleib Großbritanniens in der EU gehen will.

In Deutschland summierten sich die Ausgaben auf eine Milliarde Euro

Für Deutschland geht es dabei um sehr viel Geld. Schließlich haben nicht nur dauerhaft in der Bundesrepublik angestellte EU-Ausländer Recht auf Familien-Beihilfe, sondern auch Saisonarbeiter. Zwischen 2008 und 2014 summierten sich diese Ausgaben alleine für diese befristet arbeitenden Gäste auf eine Milliarde Euro.

Bis 2020 könnten es nach Angaben der Bundesregierung sogar zwei Milliarden Euro werden. Was Großbritannien recht ist, soll Deutschland nur billig sein, heißt es deshalb in Berlin, wo man nun über Einsparungen nachdenkt.

Keine Streichung von weiteren Sozialleistungen für EU-Arbeitnehmer

Die von Cameron gleichfalls durchgesetzte Streichung weiterer Sozialleistungen wie Lohnaufstockungen für EU-Arbeitnehmer kommt dagegen „für Deutschland nicht infrage“, betonte Merkel in der Nacht zum Samstag. Die Bundesrepublik habe bei der Osterweiterung der EU bereits die Übergangsfristen „sehr weitgehend ausgenutzt“.

Doch die Begehrlichkeiten beim Kindergeld sind groß – schließlich stehen EU-Arbeitnehmern solche Zahlungen nicht nur für den eigenen Nachwuchs, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch für Enkelkinder zu.

Völlig unklar ist dagegen der Umgang mit Grenzgängern, die in der Bundesrepublik unbegrenzt steuerpflichtig sind. Trotz Doppelbesteuerungsabkommen und Einkommensteuergesetz werden einige hierzulande, andere aber in ihrer Heimat versteuert. Das kann sich nun gravierend ändern und damit auch sie zu Betroffenen der neuen Kindergeld-Regelungen machen.