Der Landesdatenschützer kontrolliert unter anderem auch, ob Videoüberwachungen datenschutzkonform sind. Foto: dpa

Arztpraxen, Polizei und Autohersteller stehen im Fokus der 250 Kontrollen, die Landesdatenschützer Stefan Brink angekündigt hat. Die Summe der Bußgelder hat im ersten Quartal bereits die von 2018 erreicht.

Stuttgart - Landesdatenschützer Stefan Brink hat für dieses Jahr insgesamt 250 Kontrollen angekündigt, um mögliche Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aufzudecken. Geprüft würden unter anderem die Datenspeicherung bei Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern, bei der Polizei, Versicherungen und Autoherstellern. Kontrollen würden auch unangekündigt und stichprobenartig erfolgen. Strafen würden allerdings nur bei gravierenden Verstößen ausgesprochen. Ehrenamtlich tätige Vereine und kleine Firmen ohne größere Datenverarbeitungen stünden nicht im Fokus, betonte Brink.

 

Der Landesdatenschutz verschärft damit seine Kontrollen drastisch: 2018 hatte das 60-köpfige Team Brinks lediglich 13 Kontrollen durchgeführt und Bußgelder in Höhe von mehr als 100 000 Euro verhängt. Bereits im ersten Quartal dieses Jahres wurden Bußgelder in gleicher Höhe angeordnet. Die seit dem 25. Mai 2018 gültige DSGVO sieht maximale Strafen in Höhe von 20 Millionen Euro oder aber vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor.

Weniger Beratung – das werde bei Firmen und Vereinen „für Missstimmung“ sorgen

Im Gegenzug fährt Brink die Beratungen stark zurück. Er sei sich bewusst, dass das gerade bei kleinen Firmen und Vereinen „für Missstimmung“ sorgen werde. Noch immer seien die Beratungsveranstaltungen ausgebucht. „Wir müssten weiterberaten, können aber nicht, weil wir die Grenzen unserer Belastbarkeit erreicht haben“, so Brink.

Unterdessen hat es im März den wohl ersten großen Abmahnversuch wegen Datenschutzverstößen gegeben. Ein Verein aus Norddeutschland hat bundesweit rund 1200 Abmahnungen verschickt, etwa 80 davon erhielten laut Brink Ärzte, aber auch andere Gewerbetreibende aus dem Südwesten. Abgemahnt werden sollte eine mangelnde Verschlüsselung von Webseiten.