Bisher muss bei Neubauvorhaben in Stuttgart eine entsprechende Anzahl an Parkplätzen nachgewiesen werden. Die ökosoziale Mehrheit im Rathaus will das ändern. Foto: dpa

Die ökosoziale Ratsmehrheit will die Pflicht zur Errichtung von Stellplätzen bei Neubauvorhaben im Stadtzentrum abschaffen. Die Verwaltung soll entsprechende rechtliche Möglichkeiten prüfen, fordern SÖS/Linke-plus, Grüne und SPD.

Stuttgart - Die ökosoziale Mehrheit im Rat, die mit ihrer gemeinsamen Initiative für eine autofreie City schon dafür sorgen will, dass die Zahl der oberirdischen Stellplätze in der Innenstadt – etwa rund um die Markthalle oder in der Eberhardstraße - reduziert wird, nimmt nun auch bei Neubauvorhaben nachzuweisende Parkplätze ins Visier. Konkret fordern SÖS/Linke-plus, Grüne und SPD in einem gemeinsamen Antrag die Verwaltung auf, rechtliche Möglichkeiten zu prüfen, um künftig die Pflicht zur Errichtung einer entsprechenden Zahl von Stellplätzen bei Neubauten entfallen zu lassen.

Die entsprechende Vorschrift dazu ist in Paragraf 1 der Landesbauordnung festgehalten. Es gibt allerdings für Kommunen die Möglichkeit, im Rahmen eigener Stellplatzsatzungen individuelle Regelungen zu treffen, wie dies etwa in Tübingen oder Freiburg bereits geschehen ist. So kann etwa die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze bei einer guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr reduziert werden. Linken-Stadtrat Christoph Ozasek, dessen Fraktionsgemeinschaft den Antrag initiiert hat, sieht aber noch weitere Spielräume. So könne die Stadt etwa überlegen, Stellplätze in der City vom Wohn- oder Arbeitsort zu entkoppeln und in Parkhäusern und Tiefgaragen entlang des Cityrings zu verlagern. Der Verzicht auf den Parkplatznachweis mache Neubauvorhaben kostengünstiger. Ferner könnten Zugfahrtsstraßen zu Gebäuden in Fußgängerzonen umgewandelt werden, argumentieren die Antragssteller.

Baubürgermeister Peter Pätzold (Grüne) erklärte zu dem Vorstoß auf Anfrage, es gebe derzeit im Rathaus Überlegungen für eine eigene Stellplatzsatzung nach dem Muster anderer Kommunen im Land.