Ein 40-Jähriger ehemaliger Firmeninhaber muss sich wegen verschiedener Delikte vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart verantworten. Foto: dpa/Marijan Murat

Einem 40-Jährigen wird vor Gericht vorgeworfen, als Inhaber einer Wendlinger Gebäudereinigungsfirma Firma im großen Stil betrogen zu haben. Unter anderem wird wegen der Hinterziehung von Lohn- und Umsatzsteuer gegen ihn verhandelt.

Wendlingen/Stuttgart - Die Taten, die dem Angeklagten seit diesem Montag am Landgericht Stuttgart vorgeworfen werden, liegen zwar schon einige Jahre zurück, doch sie wiegen schwer. Denn der heute 40-Jährige soll zwischen Januar 2011 und Dezember 2012 als Inhaber einer Gebäudereinigungsfirma in Wendlingen den Staat und Krankenkassen insgesamt um mehr als 2,7 Millionen Euro betrogen haben.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft legt dem Mann 59 Taten zur Last, mit welchen er rund um die Arbeitsverhältnisse der bei ihm beschäftigten Mitarbeiter im großen Stil gelogen und betrogen haben soll. Hinter den beim Verhandlungsauftakt verlesenen Anklagepunkten verbirgt sich ein wahres Potpourri der Wirtschaftskriminalität. Denn gegen den Mann wird vor der 13. Großen Strafkammer – eine Wirtschaftsstrafkammer – wegen der Hinterziehung von Lohn- und Umsatzsteuern und zu Unrecht geltend gemachter Vorsteuern verhandelt.

Für nicht erbrachte Leistungen abkassiert

Zudem soll er in dem Tatzeitraum allein 1,6 Millionen Euro an Sozialversicherungsbeiträgen nicht abgeführt haben. Auch den verpflichtend zu entrichtenden Solidaritätszuschlag habe er sich gespart oder nicht in der gebotenen Höhe bezahlt, so ein weiterer Vorwurf. Außerdem wirft ihm der Ankläger vor, er habe in Bezug auf seine Arbeiter beim Finanzamt Nürtingen „unrichtige oder unvollständige Angaben“ gemacht, einige von ihnen habe er gar nicht angemeldet. Weiter habe er mit seiner seit Oktober 2010 von ihm geführten Firma sogenannte Abdeckrechnungen für eine angebliche Sanierung von Brandschäden ausgestellt und kassiert – Leistungen, die indes nie erbracht worden seien.

Der Auftakt zu der Verhandlung war am Montag nach gut einer Stunde abgehakt, nachdem der Angeklagte erklärte, er „möchte nichts sagen“ – weder zu seinem Lebenslauf und seinen persönlichen Verhältnissen, noch zu den Vorwürfen. Sehr zum Bedauern des Oberstaatsanwalts, der zwar anmerkte, die Stuttgarter Anklagebehörde wisse „ja schon alles“. Doch erfahre sie von einem schweigenden Angeklagten nicht, „was in der Anklage eventuell falsch ist“. Auch zur Person des Angeklagten hätte der Vertreter der Staatsanwaltschaft gerne Näheres erfahren. Beispielsweise zu dessen Beziehungsstatus. Weshalb in der Ermittlungsakte recht aufschlussreich von der Ehefrau des Mannes die Rede sei, „er heute aber plötzlich ledig ist, würde mich interessieren“.

Einer der beiden Verteidiger des bereits vorbestraften Mannes glaubt, dass sich im Lauf der bis Ende März angesetzten zwölf Verhandlungstermine einige der Vorwürfe nicht halten ließen. In einem Gespräch habe ihm sein Mandant jedenfalls „zahlreiche Beweismittel“ geliefert, „die ihn möglicherweise entlasten“.

Entlastende Beweise?

Darauf entgegnete Frank Maurer, der Vorsitzende Richter der 13. Strafkammer, nur trocken: „Her damit!“ Die Kammer werde auf diese Beweise, sollten sie ihr vorgelegt werden, „unmittelbar zurückgreifen“. Zudem könne sich der Angeklagte auch noch zu einem späteren Zeitpunkt äußern, so Frank Maurer.

Der Prozess, in dessen Vorfeld keine Vorgespräche der 13. Großen Strafkammer mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart und den Verteidigern des Angeklagten geführt worden sind, wird am Freitag mit der Anhörung erster Zeugen fortgesetzt.