Der alljährliche Lauf übers Stoppelfeld könnte auch in die Liste der immateriellen Kulturgüter aufgenommen werden. Foto: 7aktuell.de/Corinna Wezstein

Seit die Auszeichnung auch für immaterielle Kulturgüter vergeben wird, sehen viele Kommunen und Vereine die Chance auf überregionalen Ruhm. Manche Bewerbung mutet allerdings seltsam an.

Stuttgart - Die Amateurmusikpflege in Baden-Württemberg und das Bauhüttenwesen in Ulm, Freiburg und Köln haben nun auch den Rang, nach dem andere Kultureinrichtungen im Südwesten erst noch streben. In diesem Frühjahr haben die Musiker und die Steinmetze die Juroren der Deutschen Unesco-Kommission überzeugt. Beide Kulturformen sind demnach schutzwürdig und stehen seit März im bundesdeutschen Register des immateriellen Kulturerbes. Solche Erfolge dürften sich bald häufen.

Vor fünf Jahren ist Deutschland dem Unesco-Übereinkommen zur Erhaltung überlieferten Wissens und Könnens beigetreten. Mit etwas Zeitverzögerung kommen die baden-württembergischen Bewerbungen nun richtig in Schwung. Gleich sechs neue Bewerbungen aus dem Südwesten haben zunächst dem strengen Blick des Landes und dann dem des Kulturausschusses der Kultusministerkonferenz standgehalten. Im Mai wurden sie an die Deutsche Unesco-Kommission weitergeleitet, die im Herbst ihre nächste Auswahl trifft.

Das begehrte Siegel wollen im Rahmen der nächsten Kür der Dachverband der Schwäbisch Gmünder Altersgenossenvereine („Altersgenossenfeste Schwäbisch-Gmünd“), die Stadt Weingarten („Blutritt“), die Städte Markgröningen, Bad Urach und Wildberg („Schäferlauf“), der Landesschafzuchtverband („Wanderschäferei“), Kurt Nagel, der Gründer des Deutschen Fleischermuseums („Tradition, Brauchtum und Herstellung der deutschen Wurst“), und der Deutsche Brauerbund („Handwerkliches Bierbrauen nach dem Reinheitsgebot“) erringen. Mehr als anderswo haben hiesige Kommunen, Vereine oder Museen die Chancen auf das Welterbe-Siegel für sich entdeckt – womöglich auch gelockt durch ruhmreiche Vorbilder.

Die Fastnacht wurde in die Welterbe-Liste aufgenommen

Vor vier Jahren hat es die Schwäbisch-Alemannische Fastnacht in die hochgehandelte deutsche Welterbe-Liste geschafft, im selben Jahr auch das Peter-und-Paul-Fest in Bretten sowie die Bruderschaft des Ehrsamen Narrengerichts zu Grosselfingen. Nach den Statuten darf jedes Bundesland jährlich eigentlich nur vier Vorschläge für das immaterielle Kulturerbe in Berlin abgeben. Stuttgart aber hat in diesem Jahr gleich sechs Bewerber auswählen können, weil „nicht alle Länder ihr Kontingent ausschöpften“, wie das Ministerium für Wissenschaft und Kunst in Stuttgart mitteilt.

Ein Ende der neuen Begeisterung, die da um sich greift, ist nicht absehbar, weitere Interessenten machen sich bereit. Daran hat das Wissenschaftsministerium einen aktiven Anteil. Schon am 1. April 2017, nachdem die Kultusministerkonferenz der Länder die dritte Bewerbungsrunde für das immaterielle Kulturerbe gestartet hatte, schrieb das Ressort von Theresia Bauer (Grüne) die Kulturämter aller Städte und Gemeinden an und lud zu einer Informationsveranstaltung ein.

Die Rutenfestkommission möchte einen Antrag stellen

Nun wollen auch die Städte Esslingen, Reutlingen und Ulm alsbald einen gemeinsamen Antrag stellen und ihre jährlichen Schwörtage als herausragende nationale Ereignisse anerkennen lassen. Die aus dem Mittelalter stammenden Veranstaltungen seien schließlich Sternstunden der Demokratie und älter als jeder Parlamentarismus, heißt es beispielsweise in Ulm. Auch verschiedene Festveranstalter rüsten sich. So zum Beispiel in Ravensburg. Die Ravensburger Rutenfestkommission hat mehrfach angekündigt, einen Antrag zu formulieren – nicht nur wegen der großen Tradition, sondern erklärtermaßen auch, um das Fest vor jedweden Rotstift-Maßnahmen aktueller und künftiger Lokalpolitiker zu schützen.

Dass bisher kein Antrag in Stuttgart hinterlegt wurde, hat mit Zänkereien zu tun, die sich über Monate hinzogen. Ursprünglich wollten sich die Ravensburger zusammen mit der Stiftung Schützendirektion Biberach sowie der Arbeitsgemeinschaft historischer Kinder- und Heimatfeste Süddeutschland im bayerischen Dinkelsbühl bewerben. Das große jährliche Volksfest dort heißt „Kinderzeche“, im Mittelpunkt steht ein historisches Schülerfestspiel. Doch weil der gemeinsame Antrag nicht recht vorangehen wollte, probierten es die Dinkelsbühler über die bayerische Landesregierung einfach allein – und wurden im Jahr 2016 auf Anhieb ein Teil des Bundesverzeichnisses Immaterielles Kulturerbe. Seither freuen sich die Festmacher über ein stark gesteigertes „Medien- und Presseecho“.

Biberachs Schützen erkennen „keinen Vorteil“

In Biberach indessen ist die Begeisterung vor zwei Jahren auf schwer durchschaubare Art erlahmt. Die Schützendirektion beschloss den Ausstieg vom Einstieg in die Unesco-Bewerbung. Man könne durch das Welterbesiegel „keinen Vorteil erkennen“, hieß es in einer Mitteilung. Womöglich wollen die stolzen Biberacher Festmacher auch keine Niederlage riskieren. So was gibt es im neuen Wettlauf um das immaterielle Kulturerbe tatsächlich auch. Man frage nach bei aussortierten Entwicklern von Computerspielen, Veranstaltern kochphilosophischer Gesprächsrunden oder Schattentheater-Aufführungen.

Der Sprung auf die Unesco-Welterbeliste ist übrigens noch einmal deutlich anspruchsvoller. Unter den zurzeit 470 schützenswerten weltweiten Kulturformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden, befinden sich beispielsweise die kubanische Rumba, der Geigenbau in Cremona oder das traditionelle System der Wasserrichter in Peru. Deutschland hat da bisher erst zwei eigenständige Beiträge durchgebracht: die Genossenschaftsidee sowie den Orgelbau und die Orgelmusik.

Der Antrag auf die dritte Auszeichnung für die Falknerei wurde zusammen mit weiteren 17 Staaten gestellt. Die nächste Chance bietet sich im Herbst: Dann will Deutschland gemeinsam mit Österreich, Ungarn, der Tschechischen Republik und der Slowakei die Blaudruck-Technik zur Stoffveredelung auszeichnen lassen.