Seit der Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz brauchen ungeimpfte Beschäftigte einen negativen Testnachweis. Welche Tests dafür in Frage kommen, lesen Sie hier.
Die neuen Regelungen des betrieblichen Infektionsschutzes sehen zwar wieder eine Homeoffice-Pflicht im Falle von Bürotätigkeiten oder ähnlichen Arbeiten vor, allerdings können selbstverständlich nicht alle Arbeitnehmer von zuhause aus arbeiten.
Wer zur Arbeit geht, braucht neuerdings einen 3G-Nachweis. Während geimpfte und genesene Personen ihren Status einmal dokumentieren lassen können, müssen Ungeimpfte täglich einen negativen Testnachweis vorlegen. Doch welche Tests kommen dafür in Frage?
Welche Tests gelten am Arbeitsplatz?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt hierzu, dass zur Erfüllung der Nachweispflicht sowohl Schnelltests als auch PCR-Tests verwendet werden können. Schnelltests sind seit dem 13.11. wieder kostenlos und für 24 Stunden gültig. PCR-Tests dagegen sind zwar 48 Stunden gültig, müssen aber von den Arbeitnehmern selbst bezahlt werden.
Selbsttests können im Kontext der betrieblichen Nachweispflicht nur dann zur Anwendung kommen, wenn diese von einem durch den Arbeitgeber bestimmten geeigneten Beschäftigten oder Dritten überwacht werden. Der Arbeitgeber ist gemäß § 4 SARS-COV-2 Arbeitsschutzverordnung weiterhin dazu verpflichtet, den Beschäftigten mindestens zwei kostenlose Tests pro Woche zur Verfügung zu stellen. Dabei kann er die Testungen vor Ort im Betrieb durchführen oder geeignete Dienstleister damit beauftragen.
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