Der frühere Top-Manager Thomas Middelhoff muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Foto: dpa

Auch eine Haftbeschwerde bringt den früheren Karstadt-Manager Thomas Middelhoff nicht aus der Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Hamm lehnte die Beschwerde als unbegründet ab und sieht weiterhin Fluchtgefahr.

Hamm - Der frühere Top-Manager Thomas Middelhoff bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Hamm verwarf am Donnerstag die Haftbeschwerde des 61-jährigen als unbegründet. Es bestehe nach wie vor Fluchtgefahr, urteilte der 5. Strafsenat. Zur Begründung verwies das Gericht unter anderem auf die gegen den Manager verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren, aber auch auf die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen gegen Middelhoff und die von Gläubigern gegen ihn erhobenen Millionenforderungen.

Der Senat betonte, bei einer Abwägung aller Umstände sei es wahrscheinlicher, dass sich der Manager dem weiteren Strafverfahren entziehen werde, als dass er sich ihm zur Verfügung halten werde. Middelhoff sehe aufgrund der gegen ihn laufenden Verfahren selbst keine Chance, sich in Europa eine neue wirtschaftliche Existenz aufzubauen, verfüge aber über geschäftliche Kontakte außerhalb Europas. Außerdem habe er dem Landgericht nach seiner Festnahme zunächst die Existenz eines zweiten Reisepasses mit einem gültigen Visum für die Volksrepublik China verschwiegen.

Der frühere Chef des inzwischen pleitegegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor war am 14. November vom Essener Landgericht wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt und noch im Gerichtssaal verhaftet worden. Das Gericht sprach den früheren Chef des inzwischen pleitegegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor nach sechsmonatiger Verhandlung der Untreue in 27 Fällen und der Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig. Den von Middelhoff verursachten Schaden bezifferte das Gericht auf rund 500.000 Euro.

Der Vorsitzende Richter Jörg Schmitt begründete den Haftbefehl gegen Middelhoff damals mit Fluchtgefahr. Ausschlaggebend dafür seien die Höhe der verhängten Freiheitsstrafe, der Wohnsitz im Ausland und die unklare berufliche Situation des Managers. Mit dem überraschend harten Urteil war das Gericht nur leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben. In seiner zweistündigen Urteilsbegründung sagte der Richter, die sechsmonatige Verhandlung habe die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu großen Teilen bestätigt.

Middelhoff hat allerdings Revision gegen das Urteil eingelegt. Es ist damit noch nicht rechtskräftig. Der Manager hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets bestritten.