Der unter einer schizo-affektiven Psychose leidende Angeklagte hatte mit einem Bambusstock auf seinen Nachbarn eingeschlagen und diesen schwer verletzt (Symbolfoto). Foto: imago/Depositphotos

Das Landgericht ordnet die Unterbringung eines 45-Jährigen an, da er als gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft wird. Unter anderem hat er auf seinen Nachbarn eingeprügelt.

Wegen seiner schizo-affektiven Psychose mit manischen Phasen und schädlichen Cannabis-Konsums muss ein 45-jähriger Mann aus Weissach im Tal (Rems-Murr-Kreis) für längere Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt werden. Zu diesem Urteil ist die 17. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart nach einem sechswöchigen Prozess gekommen. „Ohne eine Behandlung besteht die Gefahr, dass Sie ihre Medikamente nicht mehr einnehmen und in einer manischen Phase wieder Menschen zu zufälligen Opfern machen“, begründete die Vorsitzende Richterin Jasmin Neher-Klein die Entscheidung der Kammer.

 

Da der Angeklagte weder einen Job noch ein soziales Umfeld und auch keine Krankheitseinsicht habe, komme eine Unterbringung auf Bewährung nicht in Betracht, wie es die Verteidigung gefordert hatte. Seit August vergangenen Jahres ist der Mann schon vorläufig im Zentrum für Psychiatrie in der Weissenau untergebracht.

Bambusattacke: Familie leidet noch unter den Folgen

Von den zehn Anklagepunkten – in der Anklage waren sogar 23 erhoben worden – sprachen die Richter den Weissacher wegen Schuldunfähigkeit frei. Eine gefährlichen Körperverletzung im Januar vergangenen Jahres war jedoch der Anlass für die Unterbringung. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Weissacher einem Nachbarn mit einem Bambusstock die Haustür zertrümmerte und diesen anschließend damit schlug, so dass dieser eine Nasen- und Schädelprellung erlitt. „Seine Frau, die diese Tat mitbekommen hatte, hat hier nur unter Tränen aussagen können, und die acht und zehn Jahre alten Kinder leiden heute noch unter Panikattacken“, erklärte Neher-Klein.

Freigesprochen wurde der 45-Jährige wegen seiner Schuldunfähigkeit auch von den Vorwürfen des Diebstahls, der Bedrohung und Beleidigung. Er hatte im August 2024 aus einem Atelier in Winnenden ein Handy im Wert von 100 Euro mitgehen lassen und kurz darauf an ein paar Jugendliche für zehn Euro weiterverkauft – nach seinen Angaben, weil er Hunger hatte.

Kleindiebstahl und Beleidigungen führen zur Psychiatrie-Einweisung

Aus demselben Grund hatte er im März vergangenen Jahres aus einem Discounter Lebensmittel im Wert von fünf Euro gestohlen und am selben Tag unbeteiligte Nachbarn auf einem Balkon und Mitfahrer in einem Bus massiv beleidigt. Als ihn Polizeibeamte am Abend ins Zentrum für Psychiatrie nach Winnenden brachten, beleidigte er diese ebenfalls.

Das Landgericht Stuttgart erachten den Angeklagten für schuldunfähig, aber gefährlich für die Allgemeinheit. Foto: Lichtgut/Ferdinando Iannone

Bereits im Jahr 1999 war bei dem Weissacher erstmals eine schizo-affektive Störung festgestellt worden, zwischen 2003 und 2024 wurde er 14 Mal psychiatrisch in Krankenhäusern behandelt. Bereits als Teenager hatte der Mann aus dem Rems-Murr-Kreis zu Cannabis gegriffen. Den Realschulabschluss schaffte er nicht, da er lieber als Nebendarsteller beim Film arbeitete anstatt zur Schule zu gehen.

Als er volljährig wurde, hatte er einige Auftritte als Rapper, mit seiner Hip-Hop-Band war er auf Tour. Doch seine Drogenabhängigkeit vermasselte ihm vieles: Er entwickelte einen Verfolgungswahn und hörte auch Stimmen. Nun soll er so lange behandelt werden, bis er keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt.