Die Niederlage vor Gericht ist nicht beschämend, der Umgang der Stadt damit aber kein Ruhmesblatt meint unsere Kommentatorin. Foto: dpa/Peter Steffen

Die Stadt Weinstadt hat vor Gericht den Kürzeren gezogen. Aber warum schiebt die Verwaltungsspitze dem Prozessgegner die Schuld daran zu?

Weinstadt - Das Urteil des Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg ist eindeutig. Die Stadt hat einen Ermittlungs- und Bewertungsfehler im Bebauungsplanverfahren für die Halde V gemacht, einen in erheblichem Maße. Wegen dieser Niederlage vor Gericht muss man bei der Stadt nicht in Sack und Asche gehen und darf sich durchaus selbstbewusst zeigen. Doch wirkliche Größe wäre es gewesen, einzugestehen, dass nicht alles tadellos bei der Planung der Halde V gelaufen ist und man dafür die Verantwortung trägt.