Der Aufmarsch von Neonazis vor dem Haus einer Familie ist vorerst untersagt. Foto: dpa

Ein Gruppe Rechtsextremer darf sich vorerst nicht mehr einer Familie nähern, deren Vater afrikanischer Abstammung ist. Die Neonazis hatten über sich über Wochen vor deren Haus in Weil am Rhein aufgebaut.

Weil am Rhein - Rechtsextreme in Weil am Rhein müssen Abstand von einer Familie halten, die sie über Wochen hinweg auf einem Platz vor ihrer Wohnung belagert hatten. Anfang Juli hat das Lörracher Amtsgericht acht Personen nach dem Gewaltschutzgesetz verboten, sich weiter als 150 Meter der Wohnung sowie den einzelnen Mitgliedern der Familie zu nähern. Der Familienvater ist Deutscher afrikanischer Abstammung. Auch in der letzten mündlichen Anhörung vor dem Amtsgericht bestätigte sich, so der Richter Alexander Bartels, „dass die Treffen der Gruppe keineswegs zufällig waren“. Vielmehr handle es sich „um bewusste und gewollte Nachstellungen, die das Persönlichkeitsrecht der Familie verletzen“.

Damit hat das Lörracher Gericht in allen Fällen das Annäherungsverbot aufrechterhalten, wie es jetzt mitteilte. Nur in den Verfahren, in denen sich die Störer freiwillig verpflichteten, das Annäherungsverbot zu beachten, wurden die gerichtlichen Beschlüsse aufgehoben. Zwei der Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, weil Beschwerden dagegen noch beim Oberlandesgericht liegen. Die Annäherungsverbote gelten gemäß dem Gewaltschutzgesetz bis zum 5. Januar. Die Familie kann beantragen, dass die Verbote verlängert werden.

Bei der letzten Anhörung am 20. Oktober war es im Lörracher Amtsgericht zu einem Eklat gekommen. Der Anwalt eines Rechtsextremen gewährte zehn Gesinnungsgenossen Zugang vor das Richterzimmer. Nach Intervention der Gerichtsverwaltung, die dies als Einschüchterungsversuch wertete und die Polizei rief, mussten die schwarz gekleideten Rechten das Gerichtsgebäude verlassen.