In Deizisau (Kreis Esslingen) gibt es künftig neue Standgebühren beim Weihnachtsmarkt der Gemeinde. Um dessen Attraktivität für Erzeugnisse und heimisches Handwerk und Kunsthandwerk zu steigern, wurden die Regeln geändert. Für Gastronomie sind die Gebühren höher.
Der Deizisauer Gemeinderat hat eine neue Satzung für den Weihnachtsmarkt beschlossen. Einen der Schwerpunkte der Änderungen stellen die Standgebühren dar. Künftig soll hier zwischen Verpflegungsständen und Ständen, die Kunsthandwerk anbieten, unterschieden werden. Dies geschehe, um die Attraktivität des Weihnachtsmarktes für Erzeugnisse und heimisches Handwerk und Kunsthandwerk zu steigern, heißt es vonseiten der Verwaltung.
Im konkreten Beispiel heißt das, dass Kunsthandwerksstände für einen eigenen Pavillon mit neun Quadratmetern Fläche künftig eine Standgebühr von 12,50 Euro verrichten müssen, während Verpflegungsstände bei vergleichbarer Ausgangssituation eine Standgebühr von 25 Euro bezahlen müssen.
Weihnachtsmarkt in Deizisau: Gebühren für angemietete Stände sind höher
Aufgrund der steigenden Veranstaltungskosten des Weihnachtsmarkts seien außerdem die Standgebühren für angemietete Verkaufsstände leicht erhöht worden, heißt es in der Erklärung der Verwaltung. Für einen ganzen angemieteten Imbissstand fallen so künftig 40 Euro, für einen ganzen angemieteten Handwerksstand 20 Euro an. Zusätzlich zu den Standgebühren werden für alle Marktbeschicker auch Gebühren für den zur Verfügung gestellten Strom in Höhe von zwei Euro pro Kilowatt fällig.
Vom Vorhaben, künftig statt standeigenen Tischgarnituren nur noch zentrale Tischinseln zum Verzehr von Getränken und Speisen zuzulassen, ließ die Verwaltung wieder ab. „Auf Wunsch des Gemeinderats wird auf diese Lösung verzichtet“, erklärt Bürgermeister Thomas Matrohs. Man habe sich auf zwei Stehtische pro Marktstand verständigt. „So hat jeder Stand die gleiche Möglichkeit, attraktiv zu sein“, sagt Matrohs. Zudem gebe die klare Festlegung in der Satzung den Marktbeschickern auch eine gewisse Planungssicherheit.