Stille Nacht? Still ist es auf dem Weihnachtsmarkt eher nicht. Aber hoffentlich friedlich. Foto: factum/Granville

Friede, Freude, Lebkuchen: Zur Eröffnung des Weihnachtsmarkt ist auch der Streit über Hugos Berghütte beendet. Das Gericht hat dem Betreiber eine unerwartet deutliche Abfuhr erteilt. Der will das nicht auf sich sitzen lassen.

Ludwigsburg - Die Engel auf dem Marktplatz strahlten besonders hell, die angestimmten Weihnachtslieder klangen besonders erhebend, und als der Oberbürgermeisters Werner Spec den Weihnachtsmarkt offiziell eröffnete, klang auch das besonders bedeutend. Man konnte sich also einbilden, dass die Vorweihnachtszeit in Ludwigsburg besonders festlich eingeläutet wurde. Das lag womöglich daran, dass das Christkind schon am Dienstag seine guten Gaben in der Stadt vorbeigebracht hat.

Das Christkind sind in diesem Falle drei Richter des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim und das Geschenk ein Urteil, das womöglich Frieden auf dem Weihnachtsmarkt einkehren lässt: Hugos Berghütte darf dieses Jahr nicht auf dem Weihnachtsmarkt aufgebaut werden, hat der VGH am Dienstagnachmittag entschieden – und damit zunächst eine Debatte beendet, die seit Wochen die Gemüter erregte und zuletzt immer kuriosere Züge angenommen hat. „Wir sind sehr erleichtert“, sagte Mario Kreh, der als Geschäftsführer des städtischen Eigenbetriebs Tourismus und Events, für die Organisation des Weihnachtsmarkts zuständig ist.

Beleidigung hat eine schmerzliches Nachspiel

Dass die Entscheidung nun so schnell, vor allem aber so deutlich ausfallen würde, war nicht unbedingt zu erwarten. Seit der vergangenen Woche gab es immer wieder Eiltermine bei Gericht – und vor allem Heiko Laur, der Betreiber von Hugos Berghütte, hatte sich bis zuletzt siegesgewiss gegeben. „Ich fühle mich im Recht, und ich werde Recht bekommen“, sagte er noch am Dienstagvormittag. Am Dienstagnachmittag sagte Laur: „Das ist der Oberhammer!“ Am Abend kündigte er an, er werde vor das Bundesverfassungsgericht gehen, er sei nicht ausreichend angehört worden.

Zur Entwirrung: Heiko Laur war mit seiner Hütte seit 2014 auf dem Weihnachtsmarkt, die vor allem wegen der roten Kuh auf dem Dach auffiel. Dieses Jahr jedoch hat Laur, im Hauptberuf Unternehmensberater, keine Zulassung für den Markt bekommen. Wegen der unbarocken Kuh, vor allem aber wegen ungebührlichen Verhaltens. Voriges Jahr hatte sich ein leitender (und sehr betrunkener) Mitarbeiter Laurs so daneben benommen, dass die Stadt eingreifen musste, deren Mitarbeiterin dann auch noch übel beleidigt wurde. Das brachte Laur in der Kategorie Zuverlässigkeit null Punkte und ein so schlechtes Gesamtergebnis, dass die Bewertung nicht für eine Genehmigung reichte.

Dagegen klagte Laur, und erreichte, dass die Stadt seine Hütte neu bewerten musste. Das Verwaltungsgericht erachtete die Begründung für die null Punkte als nicht ausreichend. Weil der fragliche Mitarbeiter inzwischen nicht mehr aktiv ist, gab die Stadt Laur schließlich doch ein paar Zuverlässigkeitspunkte. Trotzdem reichte es immer noch nicht für einen Platz auf dem Markt.

„Skandal“, schimpfte Laur, der mit seiner neuen Punktzahl den Kürzeren gegen einen punktgleichen Traditionsbeschicker gezogen hatte, sich dagegen mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht wehrte – und teilweise Recht bekam: Die Richter dort hatten Zweifel, ob die Bewertungskriterien eine unabhängige Auswahl ermöglichen. Sie beschieden der Stadt, Laurs Antrag erneut zu prüfen. Gegen diesen Beschluss hat dann die Stadt Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt.

Der Hüttenwirt will Schadenersatz

Und der hat nun endgültig entschieden. Demnach hätte die Stadt Laurs Bewerbung gar nicht annehmen müssen. Denn eben weil Laurs Hütte bereits negativ aufgefallen war, hätte er laut den Teilnahmebedingungen von vornherein vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Der Vorfall, der voriges Jahr zu null Punkten bei der Zuverlässigkeit geführt hatte, ist nämlich weder der erste noch der einzige gewesen. In den Akten der Stadt ist vermerkt, dass an Laurs Hütte verbotenerweise und mehrfach nach 21 Uhr Alkohol ausgeschenkt wurde. Und dass er Marktbesuchern aufdringlich hinterherlaufe und ihnen seine Waren aufdränge. „Gewichtige Anhaltspunkte für eine Unzuverlässigkeit“ nennt das der VGH, dessen Beschluss unanfechtbar ist.

Heiko Laur, der vor fünf Tagen noch versichert hatte, die Ludwigsburger nie zu enttäuschen, hatte zumindest bis zum Dienstagnachmittag erkannt, dass es „nichts mehr wird mit dem Weihnachtsmarkt“. Sein Ziel sei nun das Hauptverfahren. In diesem will er von der Stadt Schadenersatz fordern. Die Höhe kennt er schon: 300 000 Euro. Dies sei der Gewinn, den er normalerweise auf dem Weihnachtsmarkt mache.

Und wahrscheinlich der wahre Grund für seinen erbitterten Streit.