Nach dem Schenken ist vor dem Einlösen (Symbolbild). Foto: imago/

Aufgrund der gestörten Lieferketten sind in diesem Jahr zu Weihnachten viele Gutscheine verschenkt worden. Diese werden nun eingelöst. Das ist dabei zu beachten.

Stuttgart - Weihnachten ist vorüber, das Weihnachtsgeschäft aber noch nicht ganz: Nun werden die verschenkten Gutscheine eingelöst, wie ein Sprecher des Handelsverbands Baden-Württemberg am Montag in Stuttgart mitteilte. Es seien aufgrund der gestörten Lieferketten in diesem Jahr auch viele Gutscheine verschenkt worden, weil es das passende Geschenk nicht gegeben habe. Infolge der Corona-Beschränkungen sind die Händler vom Verlauf des Weihnachtsgeschäftes generell sehr enttäuscht.

Auch an Heiligabend seien die Händler unzufrieden gewesen. Der Umsatz sei an diesem Tag ein Drittel geringer gewesen als 2019, dem Jahr vor der Corona-Pandemie. Der Verband schätzt den Anteil von Artikeln, die nach Weihnachten auf Kulanz umgetauscht werden, auf etwa 2,5 Prozent. Der Umtausch wegen Nichtgefallen ist freiwillig. Kunden haben kein Recht darauf, es sei denn, er wurde beim Kauf vereinbart. Anders verhält es sich bei Mängeln: Dann gilt das gesetzliche Recht auf Gewährleistung.