Auch wenn es schwer fällt: Bei der Weihnachtsfeier sollte man nicht zu tief ins Glas schauen. Foto: dpa-Zentralbild

Darf man eine Weihnachtsfeier schwänzen? Welche Themen sind tabu und was gibt es beim Thema Alkohol zu beachten? Knigge-Experten geben wichtige Tipps, damit auf dem Betriebsfest nichts schief geht.

Stuttgart - Alkohol, Bürotratsch und heiße Tanzeinlagen à la Dirty Dancing: Die betriebliche Weihnachtsfeier birgt allerlei Fettnäpfchen. Vergangenes Jahr ermittelte der „Playboy“ in einer Umfrage, dass rund jeder zehnte Deutsche schon einmal einen erotischen Ausrutscher auf einer solchen Veranstaltung hatte. Deutsche Knigge-Experten haben einige „goldene Benimmregeln“ für die Festivität parat.

Darf ich die Weihnachtsfeier schwänzen?

Nein, sagten die Experten. Das Fernbleiben ohne wichtigen Grund könnte von den Kollegen als Desinteresse an einem harmonischen Betriebsklima ausgelegt werden. Wer an der Weihnachtsfeier nicht teilnimmt, gilt womöglich als arrogant und läuft Gefahr, sich zum Außenseiter machen.

Wieviel Alkohol ist zulässig?

Grundsätzlich gilt: Weniger ist mehr – denn es gibt auch einen Tag danach. Wer sich auf der Feier weinselig verplappert, kann sich schnell zum Gespött der Kollegen machen. War es doch zu viel, gilt die Devise: kein Klatsch, sondern Diskretion.

Welche Kleidung passt für eine Weihnachtsfeier?

Im Prinzip sollten Mitarbeiter gekleidet sein wie im Büro, vielleicht ein bisschen festlicher. Der Deutsche Knigge-Rat empfiehlt folgenden Dresscode: „Dezent und gepflegt statt aufreizend, schrill und bunt.“

Welche Themen sind tabu?

Ärger am Arbeitsplatz und Beschwerden über Kollegen sollte zu Hause bleiben. Auch Nörgeleien über eine vielleicht weniger opulente Firmenfeier haben dort nichts verloren, meint der Deutsche Knigge-Rat. Gespräche über betriebliche Angelegenheiten sollten generell die Ausnahme bleiben, vor allem wenn Partner, Kunden oder Lieferanten dabei sind, weil diese sich sonst langweilen. Wer mit dem Chef plaudert, sollte ihn in diesem Rahmen keinesfalls nach einer Gehaltserhöhung fragen.

Darf ich meinen Chef duzen?

Bei einer Weihnachtsfeier geht es um die richtige Mischung aus Distanz und Nähe. Plumpe Vertraulichkeiten und alkoholgeschwängerte Duzangebote sind fehl am Platz. Bietet der Chef das Du an, sollte der Mitarbeiter dies aber annehmen. Nach Knigge steht dem Vorgesetzten das Anbieten auch zu. Ist sich der Mitarbeiter am nächsten Tag nicht sicher, ob der Chef sich noch daran erinnert, heißt es abwarten. Besser ist es nach Ansicht der Knigge-Akademie, ihn dann vorsichtshalber in der dritten Person anzureden: „Sollte man heute nicht...“

Bin ich auf der Weihnachtsfeier versichert?

Wer sich auf einer Betriebsfeier oder dem Weg dorthin zum Beispiel das Bein bricht, ist gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass es sich um eine offizielle Weihnachtsfeier handelt und der Chef eingeladen hat. Aber Achtung: Alkoholkonsum gefährdet den Versicherungsschutz. Wer nach zu viel Glühwein, Bier und Schnaps auf dem Heimweg stürzt oder einen Unfall mit dem Auto baut, kann nicht auf Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bauen. Auch mitfeiernde Partner oder Ex-Mitarbeiter haben keinen gesetzlichen Versicherungsschutz. Dies gilt auch für Angestellte, die auf dem Rückweg in der Kneipe noch einen Absacker nehmen.