Bei echten Kerzen kann der Weihnachtsbaum leicht mal Feuer fangen. Foto: dpa/Roland Weihrauch

Wegen Corona wird das Weihnachtsfest in diesem Jahr zwar etwas anders werden als sonst, komische Dinge können aber immer passieren. Feuer, Glatteis, Einbrüche – wo Verbraucher an Weihnachten vorsorgen können.

Stuttgart - Weihnachten wird in diesem Jahr für viele Menschen aufgrund der Corona-Pandemie etwas anders werden. Dennoch können auch bei einem kleinen Weihnachtsfest komische Dinge passieren. Familienväter balancieren auf wackeligen Leitern, um den Weihnachtsbaum irgendwo anzubinden. Und während die Frau überall im Haus Kerzen aufstellt, zündeln die Kinder am Räuchermännchen.

 

Die größte Gefahr geht von Kerzen aus

Die größte Gefahr in der Weihnachtszeit geht von Kerzen aus: All die Adventskränze, Gestecke, Weihnachtspyramiden und nicht zuletzt auch Weihnachtsbäume, die die Häuser in warmen Kerzenschein tauchen und so für festliche Stimmung sorgen sollen, erhöhen nämlich auch dieBrandgefahr. Laut Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verzeichneten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer 2019 in der Advents- und Weihnachtszeit mit 29000 Bränden etwa 9000 mehr als in einem Vergleichsmonat im Frühjahr oder Herbst. Pro Feuer entstand ein Schaden von durchschnittlich rund 3556 Euro. „Dass Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen sollten, zählt zum kleinen Einmaleins des Brandschutzes“, betont GDV-Experte Mathias Zunk.

Damit die schöne Weihnachtszeit nicht zum Feuerschrecken wird und an Heiligabend statt dem Christkind die Feuerwehr vor der Tür steht, gilt es einiges zu beachten. Wird der Weihnachtsbaum nicht mit elektrischen Lichterketten, sondern von echten Kerzen beleuchtet, sollte er erst kurz vor dem Fest aufgestellt werden. „Je trockener die Zweige, desto höher die Brandgefahr“, sagt Zunk.

Die richtige Versicherung hilft

Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu einem Brand kommt, bieten die Hausrat- sowie Wohngebäudeversicherung Schutz: „Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die durch Feuer oder Löschwasser an allen beweglichen Sachen wie Möbeln, Kleidung oder Vorräten entstehen“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). „Schäden direkt am Haus, etwa an Türen, Mauerwerk oder auch fest verklebtem Parkettboden, werden von der Wohngebäudeversicherung ersetzt. Dass die Versicherung im Schadensfall zahlt, setzt voraus, dass das Feuer nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde. „Lässt man Kerzen unbeaufsichtigt brennen, darf der Versicherer seine Leistungen je nach Schwere der Schuld des Versicherten kürzen“, sagt Boss.

Auch kleinere Unfälle deckt eine Versicherung ab

Aber es sind längst nicht nur Brände, die die Stimmung zu Weihnachten zerstören können: Wenn der Opa seinen Rotwein auf dem Teppich verschüttet oder dem Nachbarn das Smartphone vor lauter Staunen auf den Boden fällt, kommt die Privathaftpflichtversicherung der Gäste ins Spiel. Verursachen die Enkelkinder den Schaden, kann es zu Einschränkungen im Versicherungsschutz kommen. Kinder bis zum siebten Lebensjahr sind laut Gesetzgeber deliktunfähig und können nicht haftbar gemacht werden.

Bei Schnee und Glatteis müssen Eigentümer beziehungsweise Mieter zudem darauf achten, rechtzeitig die Zuwegungen zum Haus sowie den Bürgersteig davor zu räumen. Werktags müssen die Wege bis etwa sieben Uhr morgens geräumt werden, an Sonn- und Feiertagen kann man sich auch bis neun Uhr Zeit lassen. Versäumt ein Mieter oder Hauseigentümer, rechtzeitig zu streuen und Schnee zu räumen, kann das teuer werden.