Die AfD-Chefin bekommt vom US-Milliardär so viel Platz eingeräumt, wie er mit Geld kaum zu bezahlen wäre. Juristen rätseln darüber, ob das rechtens ist.
Parteispenden sind nichts Anrüchiges. Sie sind erlaubt, und sie sind gewollt. Sie müssen allerdings transparent sein und von einer bestimmten Höhe an ausgewiesen werden. Das alles regelt das Parteiengesetz. Am liebsten sind den politischen Vertretern natürlich Überweisungen und Schecks zur freien Verfügung. Aber es muss nicht immer nur Geld sein, dass da in die Parteikassen fließt. Das nicht immer ganz leicht zu lesende Gesetzeswerk versteht unter Spenden Zuwendungen aller Art, einschließlich der Übernahme von Werbemaßnahmen.
Anzeigekampagne XXL auf X
Nachdem bekannt geworden ist, dass sich die deutsche AfD-Vorsitzende Alice Weidel mit dem extravaganten US-Multimilliardär, Trump-Kumpel und Social-Media-Besitzer Elon Musk auf dessen X-Kanal unterhalten wird, hat das eine Reihe findiger Juristen auf den Plan gerufen. Musk hatte die AfD erst jüngst in den Himmel gelobt und zur Wahl empfohlen. Das Gespräch auf dem reichweitenstarken ehemaligen Twitter ist also kein journalistisches Interview sondern eher eine Art erweiterte Anzeigenkampagne, eine Werbemaßnahme. Und da das Parteiengesetz Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland klar verbietet, könnte es sich dabei also um eine illegale Parteienfinanzierung handeln. Es war die Organisation Lobby Control, die zuerst auf diesen Umstand hingewiesen hatte.
AfD schon häufiger unter Verdacht
Es wäre nicht das erste Mal, dass die AfD mit illegalen Parteispenden zu tun hat. Im März 2023 etwa hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigt, wonach die Partei in der Spendenaffäre um die Spitzenkandidatin Alice Weidel ein Bußgeld von 396 000 Euro zahlen musste. Die Bundestagsverwaltung prüfte im vergangenen Jahr weitere Vorwürfe dieser Art. Eine intensive Prüfung wird wohl auch beim Weidel-Auftritt mit Musk notwendig sein. Denn ob die Vorwürfe berechtigt sind, das ist strittig.
Sophie Schönberger zeigte sich gegenüber der taz eher zurückhaltend. Grundsätzlich reiche Reichweite nicht aus, um etwas zur Parteispende zu machen. Sonst wäre auch jedes Zeitungsinterview mit Friedrich Merz oder Robert Habeck eine Parteispende, argumentiert die Professorin für Öffentliches Recht an der Uni Düsseldorf. Entscheidend könne sein, ob die konkrete Leistung auch gekauft werden könne – das sei bei einem Live-Gespräch auf „X“ wohl nicht der Fall.
Trump wegen ähnlichem Vorgehen verurteilt
Auf der anderen Seite hat gerade der derzeit beste Kumpel des exzentrischen US-Milliardärs seine Erfahrungen mit juristischen Volten machen müssen. Donald Trump, der in wenigen Tagen erneut zum US-Präsidenten vereidigt werden wird, ist vergangenen Mai wegen Schweigegeldzahlungen an eine Porno-Darstellerin verurteilt worden. Nicht wegen dem Schweigegeld an sich, sondern deswegen, weil die Zahlungen nicht korrekt verbucht worden sind und somit gegen Wahlgesetze einzelner Bundesstaaten verstoßen hatten. Das war eine letztlich erfolgreiche Argumentation der Ankläger, die nicht unbedingt auf der Hand lag.
Elon Musk, künftig eng mit der neuen US-Regierung verbandelt, mischt mittlerweile weltweit über seine Social-Media-Plattform in der Politik mit. Er beschimpfte den Bundeskanzler als „Fool“ und den Bundespräsidenten als „antidemokratischen Tyrannen“. Seine Anhänger ließ er darüber Abstimmen, ob Amerika die Bevölkerung von Großbritannien von ihrer „tyrannischen Regierung“ befreien sollte. Im Sommer kam es nach von Musk verbreiteten Desinformationen in England zu Krawallen.