Vermieter dürfen die Kosten für den Kabelanschluss ab Juli 2024 nicht mehr auf Mieter umlegen. Was bedeutet das konkret für Mieter, die bislang ihren TV-Anschluss über die Mietnebenkosten bezahlen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Weiter über Kabel oder doch über Satellit, Antenne oder das Internet? Mieter, die bislang ihren TV-Anschluss über die Mietnebenkosten bezahlen, müssen sich bis Ende Juni 2024 entscheiden, wie sie künftig Fernsehen empfangen wollen. Denn dann fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg weg.
Das bedeutet:Vermieter haben ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr die Möglichkeit, die Kosten für den Kabelanschluss über die Mietnebenkosten auf die Mieter umzulegen. Um nicht selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben, haben sie zwei Optionen: sich mit dem Kabelnetzbetreiber auf eine Anpassung des bestehenden Vertrages zu einigen oder diesen bis zum 30. Juni 2024 zu kündigen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs im Überblick:
Wie ist die TV-Versorgung bislang geregelt?
Häufig zahlt der Mieter die Kosten für den Kabelanschluss über die Mietnebenkosten an den Vermieter – unabhängig davon, ob er den Kabelanschluss tatsächlich nutzt oder nicht. Der Vermieter leitet das Geld dann an den Kabelnetzbetreiber weiter, mit dem er einen Sammelvertrag für alle Mieter abgeschlossen hat.
Was ändert sich zum 1. Juli 2024?
Dann muss der Mieter nicht mehr für den Kabelanschluss bezahlen, wenn er diesen nicht nutzt. Er kann sich den TV-Anschluss frei aussuchen und einen Einzelvertrag mit dem TV-Anbieter seiner Wahl abschließen.
Was ist der Grund für die Änderung?
Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ist das Ergebnis einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes durch die Bundesregierung. Die neuen Regelungen traten bereits im Dezember 2021 in Kraft. Der Gesetzgeber beschloss jedoch eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024.
Wer ist von der Änderung betroffen?
Betroffen sind alle Mieter, die bislang ihren TV-Anschluss über die Nebenkosten bezahlen – egal ob sie über Kabel, Satellit, Antenne oder das Internet fernsehen. Das trifft bundesweit auf fast jeden dritten Haushalt zu.
Was passiert, wenn man keinen Einzelvertrag mit einem TV-Anbieter abschließt?
Der Kabelanschluss bleibt zwar bestehen. Es droht jedoch ein schwarzer Bildschirm.
Kann man eine Satellitenschüssel oder Antenne anbringen lassen?
Es ist grundsätzlich erlaubt, eine Zimmerantenne oder eine Satellitenanlage zu installieren. Vor der Montage einer Satellitenschüssel muss der Mieter jedoch eine Erlaubnis vom Vermieter einholen. In beiden Fällen muss der Mieter selbst für die Anschaffungs- und Installationskosten aufkommen.
Welche TV-Anbieter gibt es?
Der bundesweit größte Kabelnetzbetreiber ist Vodafone. Das Telekommunikationsunternehmen versorgt auch alle Wohnungen der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) mit Fernsehen. Der größte Internet-TV-Anbieter ist die Telekom. Satelliten-TV bietet etwa das Unternehmen Astra an, Antennen-TV die Firma Freenet TV. Hinzu kommen örtliche Anbieter sowie die Stadtwerke.
Wie reagieren diese auf die Änderung?
Viele TV-Anbieter haben bereits mit Vermietern Vereinbarungen getroffen. Diese sehen vor, dass die bisherige Versorgung bei Abschluss eines Einzelvertrages zwischen Mieter und TV-Anbieter zu den bisherigen oder leicht veränderten Konditionen von dem bisherigen TV-Anbieter angeboten wird.
Beispielsweise hat die SWSG mit Vodafone eine Kooperation vereinbart, die es den Mietern ermöglicht, ab dem 1. Juli 2024 über Einzelverträge die gleiche Leistung wie aktuell zu einer „deutlich reduzierten“ Grundgebühr zu nutzen.
Wird der Empfang von Fernsehen teurer?
Verbraucherschützer erwarten, dass der TV-Anschluss durchschnittlich zwei bis drei Euro mehr im Monat kosten wird als bisher. Wie viel Mieter künftig (mehr) für die gleiche Leistung zahlen werden, hängt auch davon ab, ob eine Kooperation zwischen dem Vermieter und dem TV-Anbieter besteht.