Lufthansa-Passagiere müssen bisher eine Gebühr von 1,65 Prozent der Kosten zahlen, wenn Sie ihren gebuchten Flug mit Kreditkarte zahlen. Foto: dpa

Vom 1. Januar 2018 an sollen Aufschläge für bestimmte Zahlungsarten wie Kredit- oder EC-Karten untersagt werden. Der Schritt war überfällig, findet Wirtschaftsredakteur Thomas Thieme. Der Kunde sollte schon längst jedes Zahlungsmittel gebührenfrei nutzen können.

Stuttgart - Bei der Deutschen Bahn sind die Kosten noch überschaubar. Wer ein Zugticket von Stuttgart nach Hamburg für 69,90 Euro löst und mit Kreditkarte bezahlt, muss 50 Cent extra berappen. Der Konzern rechtfertigte sein „Zahlungsmittelentgeld“, das bis zu drei Euro betragen kann, bei der Einführung vor drei Jahren mit „stark gestiegenen“ Bearbeitungsgebühren, die ihm Kreditkartenanbieter in Rechnung stellten. Passagiere der Lufthansa müssen seit der letzten Erhöhung vor einem Jahr bei Kreditkartenzahlung 1,65 Prozent des Ticketpreises, maximal jedoch 25 Euro als Gebühr bezahlen. Und wer seine Reise bei einem der unzähligen Buchungsportale im Netz bezahlt, muss teilweise noch tiefer in die Tasche greifen.

Die Argumentation von Bahn und anderen ist nicht nachvollziehbar. Es käme schließlich auch kein Einzelhändler auf die Idee, einen Extragroschen für Barzahlungen zu erheben, nur weil er sich einen Tresor zulegen und dessen Inhalt am Abend zur Bank tragen muss. Wenn Anbieter ihre zusätzlichen Kosten an die Kunden weiterreichen, dann doch bitte gerecht. Vermutlich wird es nun auch nicht lange dauern, bis die bisherigen Gebühren auf die Produktpreise aufgeschlagen werden. Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist dennoch ein richtiger und überfälliger Schritt.

Deutsche Kunden sind immer noch Kreditkarten-Muffel

Hohe Extrakosten, nur um mit Kreditkarte, Lastschrift oder EC-Cash zahlen zu dürfen, werden von Verbrauchern zu Recht als unverschämt empfunden. Die Kreditkartenkonzerne müssen sich ihrerseits nicht wundern, dass der deutsche Kunde nach wie vor an der Rechnung und am Bargeld hängt, wenn Kartenzahlungen solche negativen Folgen haben.

Laut der bisher geltenden Regelung müssen die Anbieter mindestens eine kostenlose Zahlungsmethode offerieren. Weil sie selbst entscheiden dürfen, welche, sind die Kunden nicht nur der Willkür eines Portals ausgesetzt. Wenn ein Anbieter die aufschlagfreie Zahlung etwa nur mit seiner eigenen Kreditkarte erlaubt, bewegt er sich auch am Rande der Legalität. Das Gleiche gilt für unlautere Lockangebote, bei denen man sich erst durch ein Labyrinth von kostenpflichtigen Zusatzleistungen klicken muss und an dessen Ende die böse Überraschung lauert.