Die Produktion von Gänsestopfleber gilt in Deutschland als Tierquälerei und ist deshalb hierzulande verboten (Symbolbild). Foto: MAGO/Pond5 Images

In Deutschland ist die Herstellung von Stopfleber verboten – der Verkauf aber bleibt erlaubt. Die Tierrechtsorganisation Peta geht gegen diese Praxis vor und hat nun den Stuttgarter Feinkosthändler Böhm angezeigt.

Eine Stopfleber ist die stark vergrößerte Leber von Gänsen oder Enten, die durch Zwangsfütterung erzeugt wird. Sie gilt in der französischen und internationalen Gourmetküche als Delikatesse, ist aber wegen der Produktionsmethode stark umstritten. Den Tieren wird oftmals mehrmals täglich ein Futterbrei über ein Rohr direkt in den Magen gepumpt. Ziel ist eine krankhafte Verfettung der Leber, wodurch diese auf das bis zu Zehnfache ihrer normalen Größe anwächst. „Es kommt bei den Tieren zu Atemnot, Halsverletzungen, Knochenbrüchen, Leberblutungen und Herzversagen“, erzählt Tanja Breining, Biologin und Fachreferentin bei Peta Deutschland.

 

Peta geht deutschlandweit gegen Stopfleber-Verkauf vor

In Deutschland ist die Produktion von Gänsestopfleber aus Gründen des Tierschutzes deshalb verboten. Verkauft werden dürfen die Produkte, die im Ausland produziert worden sind, allerdings hierzulande schon. Die Tierrechtsorganisation hat sich deshalb den Kampf gegen den Verkauf in Deutschland auf die Fahnen geschrieben. „Wir erstatten bundesweit Strafanzeige gegen Restaurants und Geschäfte, die das Tierqualprodukt Foie gras verkaufen“, sagt Tanja Breining.

Schon lange führt Peta den Kampf gegen den Handel mit Stopfleber. Bereits im November 2012 startete die Organisation eine groß angelegte Kampagne – mit dem Ziel, ein bundesweites Verkaufsverbot für Stopfleber zu erreichen. Dieses Ziel verfolgen die Tierschützer bis heute.

Enge Käfige und kaum Bewegung: Diese Aufnahme von Peta dokumentiert die Bedingungen auf einer Stopfleberfarm bei Sarlat in Südfrankreich. Foto: Peta Deutschland e.V.

Peta klagt: Feinkost Böhm wegen Gänsestopfleber im Fokus

Zurzeit ist auch das Stuttgarter Feinkostgeschäft Böhm im Visier der Tierschützer. Peta hat Mitte März bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige gegen den Geschäftsführer von Feinkost Böhm erstattet. Der Grund: Das Unternehmen biete Gänsestopfleber – auch bekannt als „Foie gras“ – zum Verkauf an. Da die Produktion von Stopfleber in Deutschland verboten sei, greife Feinkost Böhm auf Produkte aus dem Ausland zurück. Dies ist nach Einschätzung der Tierrechtsorganisation strafrechtlich relevant.

Laut Peta habe es einen Versuch gegeben, mit der Geschäftsführung von Feinkost Böhm ins Gespräch zu kommen, dieser sei allerdings erfolglos gewesen. Neben Unterschriftenaktionen und öffentlichen Protesten geht die Tierschutzorganisation seit vielen Jahren immer wieder gezielt gegen das Unternehmen vor. Auf Anfrage unserer Zeitung teilte die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit, dass die von Peta eingereichte Strafanzeige dort eingegangen sei. Feinkost Böhm äußerte sich auf mehrfache Anfrage der Redaktion nicht zu den Vorwürfen.

Legaler Verkauf von Stopfleber trotz Herstellungsverbot

Aussichtsreich erscheint dies nicht: „Wir gehen nicht davon aus, dass die Strafanzeige von Peta erfolgsversprechend sein wird“, sagt der Rechtsanwalt Andreas Ackenheil. Er ist Experte für Tierrecht und spricht in diesem konkreten Fall für den Deutschen Anwaltverein (DAV). Die Herstellung von Foie gras wird in Deutschland als Tierquälerei gewertet und ist wie gesagt verboten. Der Verkauf von importierter Stopfleber ist dagegen nicht strafbar, sofern die lebensmittelrechtlichen Vorgaben, die sich aus dem EU-Recht ergeben, eingehalten werden.

Beim Inverkehrbringen von Stopfleber aus anderen EU-Staaten gilt der Grundsatz des freien Binnenmarktes: „Eine EU-Richtlinie besagt, dass Produkte, die im Ausland legal produziert werden, legal in andere Länder eingeführt werden dürfen“, erklärt der Rechtsexperte. So kommt es, dass Gänsestopfleber, dessen Produktion in Deutschland verboten ist, in Ländern wie Frankreich legal eingekauft und daraufhin legal in Deutschland verkauft werden kann.

Diese Aufnahme von Peta zeigt die Zwangsfütterung einer Gans im Rahmen der Stopfleberproduktion auf einer Farm bei Sarlat in Südfrankreich. Foto: Peta Deutschland e.V.

Vieles bleibt für Verbraucher undurchsichtig

Die Vorschriften zum Tierschutz in Deutschland basieren in der Regel auf dem deutschen Tierschutzgesetz, in dem auch Richtlinien und Empfehlungen der europäischen Gremien umgesetzt sind. „Üblicherweise handelt es sich dabei nicht um konkrete Verbote, sondern um die Auslegung der allgemeinen Bestimmungen zum Tierschutz, etwa zum Vermeiden von Schmerzen, Leiden oder Schäden“, erklärt Sebastian Hascher, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

Die Kennzeichnung betroffener Lebensmittel auf Grundlage des EU-Rechts sei rechtlich bis auf wenige Ausnahmen nicht vorgesehen. Eine bestehende Ausnahme bildet die Kennzeichnung von Eiern: Auf jedem Ei ist angegeben, aus welcher Haltungsform es stammt. Verbraucher können so erkennen, ob das Ei beispielsweise von einer Henne aus Freilandhaltung kommt.

Gesellschaftliche Verantwortung beim Tierschutz

Auch wenn der Tierrechtsexperte prognostiziert, dass die Strafanzeige von Peta keinen Erfolg haben wird, so findet er doch, dass dadurch eine Diskussion in Gang gesetzt wird: „Eine Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, wie sie mit ihren Tieren umgeht. Es ist wichtig, die Menschen über die Herstellung von solchen Produkten zu informieren. Wenn genug Menschen sich dazu entscheiden, keine Stopfleber mehr zu kaufen, würde das etwas bewirken.“

Peta fordert ein Umdenken in der Gesellschaft und setzt sich für einen respektvollen und empathischen Umgang mit allen Tieren ein. Dabei sieht die Organisation Händler und Konsumenten gleichermaßen in der Verantwortung, sich gegen Produkte zu entscheiden, die mit Tierleid verbunden sind. Auch wenn der Verkauf von importiertem Foie gras in Deutschland legal ist, appelliert Peta an die Moral – und hofft, durch Aufklärung Druck auf Politik und Handel auszuüben. Denn Folgendes sollte man nicht vergessen, sagt Tanja Breining: „Stopfleber ist die kranke Leber eines gefolterten Vogels.“