Die AfD-Fraktion soll wegen unzulässiger Wahlwerbung Geld an den Landtag zurückzahlen. Foto: dpa

Die AfD-Fraktion soll nach dem Willen des Landtags Geld zurückzahlen. Es geht dabei um unzulässige Wahlwerbung. Diese sei durch unter anderem durch Steuergelder finanziert worden.

Stuttgart -  Der Landtag fordert von der AfD-Fraktion Geld wegen unzulässiger Wahlwerbung im Bundestagswahlkampf 2017 zurück. Der Bescheid sei bereits am vergangenen Donnerstag an die Fraktion gegangen, sagte ein Landtagssprecher am Dienstag in Stuttgart. Nach seinen Worten geht es um einen „niedrigen, fünfstelligen Betrag“. Der SWR sprach am Wochenende von einem Betrag in Höhe von 11 000 Euro.

Grundsätzlich werde die Rückzahlung sofort fällig, so der Sprecher. Die AfD-Fraktion könne aber innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids klagen. Die Landtagsverwaltung werde die Zahlungspflicht erst dann durchsetzen, wenn der Bescheid Bestandskraft habe. Es geht vor allem um eine Kampagne, die die AfD auf dem Stuttgarter Pragsattel auf einer Videoleinwand gezeigt hatte. Dabei wurde etwa der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) als Gollum aus dem Fantasy-Klassiker „Herr der Ringe“ verballhornt.

AfD will notfalls vor Gericht

Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) hatte diese Kampagne als Verstoß gegen das Fraktionsgesetz gewertet und den Rechnungshof um eine Sonderprüfung gebeten. Der Hintergrund: Die Mittel der Fraktionen werden aus Steuergeldern gespeist. Grundsätzlich dürfen sie nicht für Parteizwecke eingesetzt werden, also auch nicht für Wahlwerbung. Die AfD hatte die Vorwürfe als unbegründet bezeichnet und erklärt, die Sache notfalls gerichtlich klären zu lassen.