Ab Montag gilt im Unterricht ab Klasse 5 Maskenpflicht. Foto: imago//HMB Media/Julien Becker

In der letzten Schulwoche vor den Herbstferien kommt wegen der steigenden Corona-Zahlen in Baden-Württemberg an den Schulen ab der fünften Klasse Maskenpflicht auch im Unterricht. Verweigerern drohen harte Konsequenzen.

Stuttgart - Baden-Württemberg steht als erstes Bundesland unmittelbar vor der Einführung einer landesweiten Maskenpflicht im Unterricht, von der nur noch die Grundschüler sowie Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, ausgenommen sind. Von Montag an müssen die weiterführenden Schulen und die Berufsschulen dies umsetzen. Das hat das Kultusministerium in Stuttgart mitgeteilt. Ministerialdirektor Michael Föll hat die Schulen am Freitag in einem kurzen Schreiben darüber unterrichtet und um Umsetzung ab Montag gebeten.

Grundlage dafür sind die am Donnerstag vom Kultusministerium erlassene, überarbeitete Coronaverordnung für Schulen und die steigenden Infektionszahlen im Land. Am Donnerstag hat die landesweite 7-Tage-Inzidenz die Schwelle von 35 überschritten. Damit ist die Voraussetzung erfüllt, die novellierten Vorgaben an den Schulen anzuwenden.

Kultusministerium geht gegen Maskenverweigerer vor

Einen Tag zuvor (bei einer Inzidenz von 34,7) hat das Kultusministerium die Anpassung der Corona-Verordnung für die Schulen öffentlich gemacht. Erstens wird jetzt die Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen auch auf den Unterricht ausgeweitet. Zweitens bekommen Lehrer, die das Tragen einer Maske verweigern, ein Zutrittsverbot an ihrer Schule und müssen sich beim zuständigen Regierungspräsidium melden. Sie müssen mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Drittens sollen die Schulen, wenn Schüler keine Maske tragen, nach dem Willen des Kultusministeriums „pädagogisch angemessen vorgehen, um die Maskenpflicht auf dem Schulgelände durchzusetzen“. Ist das nicht erfolgreich, drohen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bis zum zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht. Viertens sind im Sportunterricht von diesem Zeitpunkt an nur noch solche Übungen erlaubt, bei denen Körperkontakt vermieden wird.

Unterrichtsfremde Veranstaltungen an Schulen dürfen nicht mehr stattfinden. In Kreisen, die wegen der hohen Fallzahlen als Risikogebiet gelten, können darüber hinaus weitergehende Einschränkungen im Unterrichtsbetrieb erlassen werden. „Wir kommen nur gemeinsam durch diese Pandemie“, erklärte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) dazu.

Eine bundesweite Maskenpflicht wird es nicht geben

Bundesweit wird es aber nicht zu einer generellen Einführung der Maskenpflicht im Unterricht kommen, betonte Stefanie Hubig, die Präsidentin der Kultusministerkonferenz aus Rheinland-Pfalz (SPD). Neben Baden-Württemberg habe lediglich Bayern bei Überschreiten der landesweiten Inzidenz von 35 Infektionen je 100 000 Einwohner in sieben Tagen einen Übergang zum Maskentragen im Unterricht vorgesehen. Bei höheren Infektionszahlen könne es sinnvoll sein, die Maskenpflicht auch im Unterricht anzuordnen, das sähen die Rahmenvereinbarungen der KMK für das neue Schuljahr auch so vor. Aber die meisten Länder gingen dabei auf Kreisebene vor. „Ein Automatismus macht aus unserer Sicht aber keinen Sinn“, sagte die rheinland-pfälzische Bildungsministerin. Nach wie vor hielten die Minister das Lüften für das zentrale Instrument, um einen sicheren Präsenzunterricht abzuhalten, fügte sie hinzu.

Hubig betonte, dass die Infektionszahlen in den Schulen selbst bundesweit nach wie vor niedrig sind. „Die Schulen sind nicht Treiber der Pandemie“, sagte sie. Bei knapp 600 000 Schülern und Lehrern in ihrem Bundesland habe es am letzten Schultag vor den Herbstferien 110 mit Corona infizierte Personen gegeben. In Baden-Württemberg waren am Freitag 695 Klassen wegen Corona-Fällen in Quarantäne. Zehn Schulen waren geschlossen. Insgesamt gibt es im Südwesten knapp 68 000 Klassen und 4500 Schulen.