Ausnahmezustand in Ellwangen: bei einer Großrazzia Anfang Mai kontrollieren die Beamten 290 Flüchtlinge in der Landeserstaufnahmeeinrichtung. Foto: dpa

360 000 Euro soll die Großrazzia in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen gekostet haben. Nach den Vorkommnissen vom Frühjahr sind am Amtsgericht die ersten Urteile gefallen.

Ellwangen - Vier Monate nach der bundesweit beachteten Großrazzia in der Landeserstaufnahmestelle (Lea) in Ellwangen (Ostalbkreis) hat das örtliche Amtsgericht die juristische Aufarbeitung abgeschlossen. Von den neun Bewohnern, die damals in Untersuchungshaft genommen worden seien, seien vier verurteilt worden, sagte der Direktor des Ellwanger Amtsgerichts, Norbert Strecker. Drei seien aus der Haft nach Italien abgeschoben worden, zwei auf freien Fuß gekommen. Zudem sollen mehrere Strafbefehle wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verhängt worden sein. Eine genaue Zahl nannte das Gericht nicht.

Die Staatsanwaltschaft habe rasch gehandelt und zügig die Anklagen vorgelegt, sagte der Rechtsanwalt Timo Fuchs, der einen Teil der Flüchtlinge vor Gericht vertrat. Der Vorwurf des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte habe sich in den Prozessen nur teilweise bestätigt. So wurde ein 21-jähriger Mann aus Guinea am Ende nur wegen Widerstandes zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Er habe seine Festnahme und polizeiliche Überprüfung behindert, aber niemanden verletzen wollen, erkannte das Gericht. Bei einem „tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte“s sieht das Gesetz eine Haftstrafe vor, die mindestens drei Monate beträgt.

Marihuana im Spind

Ein weiterer Asylbewerber wurde zu sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Vor Gericht hatten die als Zeugen befragten Beamten erklärt, der Angeklagte habe sich das Bettlaken über den Kopf gezogen, als sie ins Zimmer gestürzt seien. Er habe gezappelt, aber sei nicht gezielt gegen die Polizisten vorgegangen. Einen Schlag gegen den Helm eines Beamten wertete der Richter gleichwohl als tätlichen Angriff. Ein weiterer Lea-Bewohner erhielt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Durch die Untersuchungshaft seien zwei Drittel der Haftzeit abgesessen gewesen. Ein vierter Mann muss wegen Drogenbesitzes eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen bezahlen. „Drogenhandel konnte ihm nicht nachgewiesen werden“, sagte der Amtsgerichtsdirektor. In seinem Spind waren 2,1 Gramm Marihuana gefunden worden.

Alle vier verzichteten auf eine Berufung. „Sie wollten endlich aus der Untersuchungshaft heraus“, sagte Rex Osa vom Geflüchtetennetzwerk Refugees4Refugees in Stuttgart. Auch der einzige Verurteilte ohne Bewährungsstrafe wird in den nächsten Tagen entlassen. Allerdings wirkten sich die Strafen nun voraussichtlich negativ auf die Asylverfahren aus, sagte Osa.

Das Gericht habe nicht genügend berücksichtigt, wie furchteinflößend die Razzia für die Lea-Bewohner gewesen sei. Mitten in der Nacht hätten Beamte mit Helmen, Sturmhauben und schusssicheren Westen die unabgeschlossenen Türen eingeschlagen und seien hereingestürmt. „Bestraft wurden diejenigen mit dem schlechtesten Nervenkostüm“, sagte Osa. Die beabsichtigte Kriminalisierung habe „gut funktioniert“.

Verhinderte Abschiebung: Ermittlungen laufen noch

Die Razzia am 3. Mai war durch eine gescheiterte Abschiebung eines 23-jährigen Mannes aus Togo nach Italien drei Tage zuvor ausgelöst worden. 150 Bewohner sollen damals die damit beauftragten Beamten bedroht haben. Die Polizisten zogen sich daraufhin zurück. Den jungen Mann ließen sie wieder frei. Auch in Zusammenhang mit diesem Vorfall leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein. Es gehe unter anderem um den Straftatbestand der Gefangenenbefreiung, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Armin Burger. Staatsanwaltschaft. Die Flüchtlinge wiesen die Darstellung, sie hätten Gewalt angewandt, allerdings zurück.

Die Ermittlungen seien mittlerweile so weit abgeschlossen, dass die Akten wieder bei der Staatsanwaltschaft lägen, erklärte ein Polizeisprecher. Doch scheint die Identifizierung der mutmaßlichen Täter Probleme zu bereiten. Es handle sich um eine Vielzahl an Beschuldigten, sagte Burger. Allerdings sitzt keiner von ihnen in Untersuchungshaft. Offiziell werde noch gegen Unbekannt ermittelt. Mit einem Abschluss sei in drei bis vier Wochen zu rechnen.