Heizen, Autofahren, Einkaufen – alles wird teurer (Symbolbild). Foto: dpa/Patrick Pleul

Fürs Heizen und Autofahren mussten die Bürger zuletzt kräftig draufzahlen. Der Bundestag beschließt mehrere Entlastungen – doch einiges davon wird erst mit der nächsten Steuererklärung spürbar.

Wegen der hohen Preise beim Heizen, Autofahren und im Supermarkt hat die Bundesregierung mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht – ein Teil davon ist am Donnerstag im Bundestag beschlossen worden. Konkret geht es um milliardenschwere Maßnahmen, die dafür sorgen sollen, dass die Bürger weniger Steuern zahlen müssen. Besonders profitiert, wer einen langen Weg zur Arbeit hat.

Durch die Entlastungen solle die „gefühlte Inflation“ gedämpft werden, hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) bei der ersten Debatte im Parlament bereits argumentiert. Jeder Bürger solle spüren, dass der Staat ihn entlaste. Das sei wichtig, um eine gefährliche Lohn-Preis-Spirale zu verhindern, die die gesamte Wirtschaft in eine Stagflation führen könne, also einen Mix aus steigenden Preisen, wirtschaftlicher Stagnation und Arbeitslosigkeit.

Der Opposition geht das Paket angesichts der hohen Inflation allerdings nicht weit genug. Die Union kritisierte am Donnerstag, der Grundfreibetrag werde nicht hoch genug angehoben. Außerdem komme das Geld bei den Bürgern viel zu spät an, nämlich erst nach der Steuererklärung für 2022 im kommenden Jahr. Vor allem beim Thema kalte Progression müsse die Regierung aber schneller handeln. So bezeichnet man eine Art schleichende Steuererhöhung, wenn eine Gehaltserhöhung komplett durch die Inflation aufgefressen wird, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt.

Folgende Maßnahmen sind in dem Paket enthalten, das am Donnerstagabend beschlossen wurde:

Grundfreibetrag steigt um 363 Euro

Der sogenannte Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer wird von derzeit 9984 Euro auf 10 347 Euro angehoben. Dadurch müssen alle Steuerpflichtigen weniger Einkommensteuer zahlen - und zwar rückwirkend bereits zum 1. Januar dieses Jahres.

Der Grundfreibetrag ist die Grenze, ab der in Deutschland überhaupt erst Einkommensteuer fällig wird. Hat man - nach allen Abzügen wie Werbungskosten - ein Einkommen unter diesem Betrag, muss man keine Steuern zahlen. Kommt man darüber, zahlt man künftig für das Einkommen ab dem 10348. Euro Steuern.

Werbungskostenpauschale wird angehoben

Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag. Das ist die sogenannte Werbungskostenpauschale, die in der Steuererklärung automatisch bei allen Arbeitnehmern berücksichtigt wird, wenn sie nicht selbst höhere Werbungskosten angeben. Bisher konnte das zu versteuernde Einkommen dadurch um 1000 Euro gedrückt werden, künftig sind es 1200 Euro.

Fernpendler bekommen höhere Pendlerpauschale

Wer weitere Wege zur Arbeit hat, ist von den gestiegenen Spritkosten besonders betroffen. Deshalb wird die eigentlich erst in zwei Jahren anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler auf dieses Jahr vorgezogen.

Fernpendler sind Bürger, die 21 oder mehr Kilometer zur Arbeit fahren müssen. Rückwirkend zum 1. Januar können sie 38 Cent pro Kilometer anrechnen, drei Cent mehr als bisher. Das soll allerdings erstmal nur bis 2026 gelten.

Die Pendlerpauschale ist in der Steuererklärung Teil der Werbungskosten. Fernpendler kommen aber in der Regel leicht über den Pauschalbetrag, profitieren von der Erhöhung also direkt. Wer weniger weit pendeln müsse, werde über eine höhere Werbungskostenpauschale ebenfalls entlastet, betont die Koalition. Vor allem bei den Grünen ist die Pendlerpauschale allerdings umstritten. Obwohl sie auch auf Bahn- oder Fahrradfahrten angerechnet werden kann, sehen sie darin eine Förderung des Autoverkehrs. Die Koalition verabredete daher, die Pauschale noch in dieser Legislaturperiode neu zu ordnen und ökologisch-soziale Belange besser zu berücksichtigen.

Was das den Staat kostet

Finanzminister Lindner wird wegen der steuerlichen Entlastungen allein im laufenden Jahr Steuereinnahmen von rund 4,46 Milliarden Euro verlieren - Geld, das die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich im Portemonnaie haben. Bis zum Jahr 2026 summieren sich die Kosten auf rund 22,5 Milliarden Euro.

Weitere Entlastungen für Kinder und Erwachsene mit wenig Geld

Neben den steuerlichen Maßnahmen beschloss der Bundestag auch Hilfen für Menschen mit wenig Geld, die besonders mit den hohen Kosten etwa beim Heizen und Fahren zu kämpfen haben. Von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bekommen ab Juli einen Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro. Familien, deren Einkommen nicht oder nur knapp ausreicht, können damit pro Kind statt 209 künftig 229 Euro im Monat vom Staat bekommen, zusätzlich zum Kindergeld.

Erwachsene Leistungsberechtigte, also etwa Bezieher von Hartz IV oder Arbeitslosengeld II, erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro, um mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten klarzukommen. Wer Arbeitslosengeld I erhält, bekommt einen Zuschuss von 100 Euro. Das Geld soll ebenfalls im Juli ausgezahlt werden.