Von wegen Erste Hilfe: Verwaister Spielplatz an der Freibergstraße Foto: her

Mittlerweile gibt es neun mit dem Virus Infizierte in Fellbach. Die Notverordnung des Landes verlangt weitreichende Einschnitte ins öffentliche Leben. Eisdielen, Kneipen oder Bars bleiben geschlossen, Speisegaststätten dürfen bis maximal 18 Uhr öffnen.

Fellbach - Welch widersprüchliche Welt, welch fast schon schizophrene Lage in nahezu allen Ländern des Erdballs, in Deutschland, Baden-Württemberg und natürlich auch in Fellbach. Wunderbarstes Frühlingswetter – und doch ist kein einziges Kind samt Vater oder Mutter auf den hiesigen Spielplätzen anzutreffen. Auf diese Weise wird umfassende Solidarität mit der Hauptrisikogruppe, den Senioren, bekundet und erwartet – den älteren Mitbürgern zu nahe kommen sollte man tunlichst nicht; der Sicherheitsabstand muss gewahrt bleiben.

Klare Ansage: „Dieser Spielplatz ist leider gesperrt!“

Das Coronavirus treibt die Menschheit an den Rand des Wahnsinns oder der globalen Depression. In Fellbach gibt es, Stand Mittwochabend, die mittlerweile achte Corona-Infektion. Festzustellen bleibt zugleich: In der Stadt am Fuße des Kappelbergs scheinen sich die Menschen an die Vorgaben des Landes zu halte, so jedenfalls der Eindruck beim abstandswahrenden Flanieren am Mittwoch zur Mittagszeit durch die Gassen des Oberdorfs oder über Feld und Flur.

Bereits am Morgen haben städtische Mitarbeiter an den Eingängen zu den Spielplätzen, so an jenem an der Freibergstraße in Schmiden, Schilder aufgestellt. Klare Ansage: „Dieser Spielplatz ist leider gesperrt!“

Es ist ein Teil der örtlichen Umsetzung jener weitreichenden Einschnitte ins öffentliche Leben, die das Land Baden-Württemberg am Mittwoch per Notverordnung in Kraft gesetzt hat. Dadurch wird unter anderem der Einzelhandel eingeschränkt, Versammlungen und Veranstaltungen werden verboten, Spiel- und Bolzplätze müssen von den kommunalen Behörden zum Sperrgebieten erklärt werden.

Der Einzelhandel, der nicht unmittelbar zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln oder anderen dringend notwendigen Produkten und Dienstleistungen dient, muss seit Mittwoch geschlossen bleiben

All das, um die Ansteckungen mit Corona zu verlangsamen und ein einheitliches Vorgehen in den Städten und Dörfern zu gewährleisten – in einem Land, das sich für mindestens drei Monate auf den Ausnahmezustand einstellen und mit ihm umgehen muss. Dass dies spätestens nach einigen Wochen nicht mehr so einfach sein wird, liegt nahe.

Es sind einschneidende Maßnahmen, „die die Unternehmen mit Wucht treffen werden“, erklärt Oberbürgermeisterin Gabriele Zull zur Lage in Fellbach. Der Einzelhandel, der nicht unmittelbar zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln oder anderen dringend notwendigen Produkten und Dienstleistungen dient, muss seit Mittwoch geschlossen bleiben. Mitarbeiter des Fellbacher Ordnungsamtes haben die Inhaber aufgesucht und informiert, und die Ordnungsbeamten werden die Schließungen auch kontrollieren, kündigt die Rathauschefin an. In einem Brief an die Unternehmen hat die Oberbürgermeisterin die Verordnung erläutert und die Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für 2020 in Aussicht gestellt. „Wir wissen natürlich, dies ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, erklärt die Oberbürgermeisterin.

Auch für die Gastronomie gelten seit Mittwoch strengere Regeln

„Viele Maßnahmen der Notverordnung – wie die Schließung der Schulen und Kindertagesstätten – sind bereits erfolgt“, stellt Zull fest. Doch die in der Nacht vom Dienstag auf Mittwoch veröffentlichte neue Landesverordnung geht noch erheblich weiter als die am Montag bekannt gemachte Vorgängerversion.

So sind jetzt auch Spiel- und Bolzplätze von den Schließungen betroffen. Auch hier rücken städtische Mitarbeiter zur Kontrolle aus und informieren die Bürger über die Hintergründe des Verbots. Gabriele Zull räumt ein: „Wir wissen, dass es für Familien bei diesem Wetter nicht einfach sein wird, auf diese Flächen zu verzichten.“ Zugleich appelliert sie an die Vernunft der Betroffenen, dennoch auch zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit die Ausnahmeregeln konsequent einzuhalten.

Auch für die Gastronomie gelten seit Mittwoch strengere Regeln. Eisdielen, Kneipen oder Bars müssen komplett geschlossen werden, während Speisegaststätten von 6 bis 18 Uhr geöffnet sein können, sofern sie bestimmte Auflagen erfüllen. Auch die Wochenmärkte bleiben geöffnet. Eine komplette Liste der geschlossenen und geöffneten Einrichtungen wird auf der Homepage der Stadt eingestellt.

Nach der Verordnung der Landesregierung sind daher auch Versammlungen und Veranstaltungen bis zum 15. Juni komplett untersagt

Der Besuch von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern ist sehr stark reglementiert oder verboten. Gruppenangebote für Senioren, wie in der ambulanten Pflege, dürfen nicht mehr stattfinden. „Ziel aller drastischen Vorgaben ist, den Kontakt zu reduzieren“, führt die Fellbacher Oberbürgermeisterin aus. „Je weniger Menschen wir treffen, desto geringer ist die Ansteckungsgefahr.“

Nach der Verordnung der Landesregierung sind daher auch Versammlungen und Veranstaltungen bis zum 15. Juni komplett untersagt. „Wir haben daher alle Veranstaltungen in diesem Zeitraum abgesagt oder verschoben“, betont Zull. Wie diese Verschiebungen sich gestalten, dazu will die Stadt in den kommenden Wochen weitere Auskünfte geben.

„Für uns steht im Moment die Weitergabe der Informationen sowie die Koordination von Hilfsangeboten an erster Stelle“, sagt Gabriele Zull. „Wir stehen – bildlich gesprochen – eng zusammen. Fellbach war immer schon von einer großen Solidarität geprägt, das spüren wir auch jetzt, und das gibt uns allen Mut!“