In besonderen Fällen käme für Mieter ein „Widerspruchsrecht“ in Betracht. (Symbolfoto) Foto: dpa

Die Bundesregierung hat Datenschutzbedenken bei Namen an Klingelschildern zurückgewiesen. „Die Aufforderung zur Entfernung sämtlicher Klingelschilder ist unnötig“, erklärte die Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff am Donnerstag.

Berlin - Die Bundesregierung hat Datenschutzbedenken bei Namen an Klingelschildern zurückgewiesen. „Die Aufforderung zur Entfernung sämtlicher Klingelschilder ist unnötig“, erklärte die Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff am Donnerstag. Ähnlich äußerten sich Grüne und SPD. Der Eigentümerverband Haus & Grund hatte eine Klarstellung des Bundes gefordert, nachdem ein Fall aus Wien für Aufregung gesorgt hatte. Dort müssen nach einer Mieterbeschwerde an den Klingelschildern städtischer Wohnungen die Namensschilder entfernt werden. Das Ausstatten von Klingelschildern mit Namen sei „weder eine automatisierte Verarbeitung noch eine tatsächliche oder beabsichtigte Speicherung in Dateisystemen“, stellte Voßhoff klar. Deshalb falle es in der Regel gar nicht in den Anwendungsbereich der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In besonderen Fällen käme für Mieter ein „Widerspruchsrecht“ in Betracht.

Wiener Mieter bekam Recht

Voßhoff mahnte vor diesem Hintergrund, Vermietervereinigungen müssten sich die Rechtslage anschauen, bevor sie Empfehlungen herausgäben. In Wien hatte sich ein Mieter bei seinem Vermieter über den Namen an seinem Klingelschild beschwert und sich auf die DSGVO berufen. Er bekam Recht, woraufhin nun an allen 2000 sogenannten Gemeindebauten in der österreichischen Hauptstadt die Namen der Mieter durch Nummern ersetzt werden sollen. Betroffen sind über 200.000 Wohnungen. Wer seinen Namen weiter auf dem Klingelschild lesen will, müsste ihn künftig selbst anbringen. Haus & Grund forderte daher am Donnerstag eine Klarstellung, „dass Namen an Klingelschildern und Briefkästen weiterhin genannt werden dürfen“. Es dürfe nicht sein, dass Vermietern andernfalls hohe Bußgelder drohten, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Angst vor missbräuchlichen Abmahnungen

Seit Geltung der DSGVO seien die Bußgeldandrohungen für Verstöße gegen den Datenschutz extrem gestiegen. Die neuen Datenschutzregeln der EU waren am 25. Mai endgültig in Kraft getreten. Sie machen Unternehmen und Organisationen europaweit gültige Vorgaben für die Speicherung von Daten. Kleinere Betriebe, Vereine und Ehrenamtliche meldeten dabei immer wieder Sorgen vor missbräuchlichen Abmahnungen an. Die Grünen erklärten ebenfalls, die „ganz überwiegende Mehrzahl der normalen, analogen Klingelschilder“ sei von der DSGVO „nicht betroffen“. Die Behauptung, die Datenschutzgrundverordnung würde Mieter dazu zwingen, ihre Klingelschilder abzumontieren, entbehre deshalb „jeder Grundlage“, erklärte Fraktionsvize Konstantin von Notz.

Jeder kann selbst entscheiden

Wer von sich aus keine namentliche Veröffentlichung wolle, könne dem Anbringen des Namens „selbstverständlich widersprechen“. Ebenso wie die Grünen warnte auch die SPD vor einer Verunsicherung der Bürger. „Jeder kann selbst entscheiden, was an der Haustür steht“, erklärte die SPD-Digitalexpertin Saskia Esken. Die Behauptung, die DSGVO verbiete Namen auf Klingelschildern, sei „nur ein weiterer Versuch“, die Regeln zu diskreditieren und die Menschen zu verunsichern. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW warnte ebenfalls vor einer „überzogenen Panikmache“. Schon früher sei das Klingelschild mit dem Namen des Mieters eine „grundsätzlich rechtmäßige Verbreitung von Daten“ gewesen, erklärte der Verband. Daran habe sich mit der Neufassung der Verordnung nichts geändert.