Der Stuttgarter „Diesel-Richter“ ist laut Gericht befangen. (Symbolbild) Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Der Richter des Stuttgarter Landgerichts war im Zuge zahlreicher „Dieselgate“-Verfahren gegen VW bundesweit bekannt geworden. Nun hat sich auch Daimler auf eine mögliche Befangenheit des Richters berufen.

Stuttgart - Nach VW hat sich auch der Autobauer Daimler mit seiner Ablehnung des Stuttgarter „Diesel-Richters“ durchgesetzt. Das Oberlandesgericht erklärte einen entsprechenden Antrag des Konzerns, der den Juristen für befangen hält, am Donnerstag zumindest in einem Verfahren für begründet. Damit dürfe der Richter dort nicht mehr tätig sein, teilte das OLG mit.

Daimler hatte den Richter in einer ganzen Reihe von Verfahren mit dem Vorwurf der Befangenheit abgelehnt. Über weitere gleichartige Fälle müsse der Senat aber noch entscheiden, hieß es. Der aktuelle Beschluss, mit dem eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts aufgehoben werde, sei nicht anfechtbar.

Weitere Befangenheitsanträge gegen andere Richter

Der Richter des Stuttgarter Landgerichts war im Zuge zahlreicher „Dieselgate“-Verfahren gegen Volkswagen bundesweit bekannt geworden. Auf Antrag von VW und der Holding Porsche SE wurde er schließlich auch dort wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelöst - was eine regelrechte Kaskade von weiteren Befangenheitsanträgen gegen andere Richter ausgelöst hatte, die noch nicht abgearbeitet ist.

Im Fall von Daimler kam das Oberlandesgericht zu der Einschätzung, dass aus Sicht des Konzerns der Eindruck entstehen könne, dass das Verfahren nicht unbefangen und unparteiisch sei - was für eine Ablehnung ausreicht.

Der Richter vermittle unter anderem den Eindruck, nicht zwischen Daimler und VW zu differenzieren und den Sachverhalt einseitig zum Nachteil des Konzerns zu erforschen. Zudem gebe es grobe Verfahrensfehler in seiner Prozessführung.