Das Arbeitsgericht Reutlingen hat die Kündigung eines Mannes wegen eines Essensbons im Wert von 80 Cent aufgehoben. Foto: dpa

Die fristlose und die ordentliche Kündigung seien nicht gerechtfertigt, hieß es in dem Urteil.

Reutlingen (- Wegen eines falsch eingelösten 80-Cent- Essensbons hat ein Mann seinen Job verloren - zu Unrecht, urteilte am Dienstag das Arbeitsgericht Reutlingen. Sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung sind demnach unwirksam. Der Sportbekleidungshersteller aus dem Kreis Reutlingen überlegt jetzt, ob er gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt.

Der 35-jährige Mitarbeiter hatte in der Kantine ein Essensmärkchen für das Mittagessen seiner Lebensgefährtin eingelöst. Damit verstieß er gegen eine Vorgabe seines Arbeitgebers. Das sei zwar prinzipiell ein Kündigungsgrund. "Aber er hat sein Fehlverhalten eingeräumt", betonte der Vorsitzende Richter Werner Schwägerle. Eine Kündigung sei deshalb zu hart: "Zweck einer Kündigung ist ja nicht die Sanktion, sondern sie soll zukünftige Vertragsverletzungen verhindern."

Der Arbeitgeber erlitt zwar keinen finanziellen Schaden durch den falsch verwendeten Gutschein. Aber er argumentierte, man habe nach dem Zwischenfall kein Vertrauen mehr in den 35-Jährigen, der als Einkäufer über einen Millionen-Etat verfügte. "Wenn er das in der Kantine macht, stellt sich die Frage: Macht er es als Einkäufer auch?", sagte der Anwalt.