Nicht nur die Schüler dürften von der Einigung auf den Digitalpakt profitieren – auch dem Staatsverständnis der Bürger kommt der Konsens zugute. Foto: dpa

Bund und Länder haben sich auf eine Grundgesetzänderung zur Zahlung von Finanzhilfen besonders im Bildungsbereich geeinigt. Die gelungene Vermittlung stiftet Hoffnung über den eigentlichen Streit hinaus, meint Bärbel Krauß.

Berlin - Seit der Bundestagswahl 2017 haben die Bürger nicht viele Grund zum Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Politik. Bei all den Konflikten war die fundamentale Auseinandersetzung über den Digitalpakt für die Schulen im Einzelnen und die Kooperation in der Bildungspolitik im Allgemeinen so schädlich, wie es ein Streit um das Grundgesetz und die politische Statik dieses Staates nur sein kann.

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss gibt es endlich wieder ein positives Signal. Dass Bund und Länder es trotz aller Interessensunterschiede geschafft haben, in rekordverdächtigen drei Wochen einen Kompromiss zur Neuordnung der Bildungsfinanzierung zu finden, gibt Anlass zu der Hoffnung, dass die Regierenden sich von jetzt an am Riemen reißen und Tritt fassen.

Niemand hat alles gewonnen

Die Vermittler haben einen guten Konsens gefunden, der die Gratwanderung schafft: zwischen dem berechtigten Beharren der Länder auf ihre Kernkompetenzen in der Schulpolitik und dem Wunsch des Bundes, Finanzhilfen kontrolliert gewähren zu können und bei diesem Zukunftsthema nicht ganz außen vor zu sein. Richtig glücklich ist mit dem Ergebnis keine Seite. Niemand hat alles gewonnen, und keiner hat nur verloren. Aber genau das ist kein Schaden, sondern liefert im Gegenteil den Beweis für die Kompromissfähigkeit, die in der Demokratie lebensnotwendig ist.