Wenn Kinder auf eine weiterführende Schule wechseln, müssen die Eltern zunächst die Grundschulempfehlung vorlegen. Foto: dpa

Wenn ein Kind von der Grundschule in Baden-Württemberg auf eine weiterführende Schule wechseln soll, müssen die Eltern künftig erst die Grundschulempfehlung vorlegen. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf der Landesregierung vor.

Stuttgart - Eltern müssen die Grundschulempfehlung für ihr Kind künftig der weiterführenden Schule vorlegen. Die grün-schwarze Landesregierung stimmte am Dienstag in Stuttgart einer geplanten Gesetzesänderung zu. Der Entwurf geht somit nun in die Anhörung. Die Entscheidung, welche weiterführende Schulart ihr Kind besuchen soll, bleibt aber nach wie vor den Eltern überlassen, wie das Staatsministerium mitteilte. Die Änderung soll zum 1. August 2017 in Kraft treten und somit erstmals für den Übergang auf die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2018/2019 gelten.

Die grün-rote Vorgängerregierung hatte die sogenannte verbindliche Grundschulempfehlung, bei der Eltern keine Wahlfreiheit über die weiterführende Schulart hatten, abgeschafft. Kritiker befürchten, dass somit viele Kinder auf Schulen kommen, für die sie eigentlich die Leistung nicht erfüllen.

Deshalb reformiert die Landesregierung die bestehende Regelung. Wenn die Eltern eine andere Schule für ihr Kind wollen als die Empfehlung vorsieht, kann die weiterführende Schule ihnen künftig ein Beratungsgespräch anbieten.