Der Wasserwerfer-Prozess gegen zwei Polizisten soll einem Medienbericht zufolge gegen eine Zahlung von jeweils 3000 Euro eingestellt werden. Die Angeklagten hatten das Kommando beim eskalierten Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten am sogenannten "Schwarzen Donnerstag" 2010. Foto: dpa

Der Wasserwerferprozess gegen die beiden Polizeiführer soll einem Medienbericht zufolge gegen Geldzahlung von jeweils 3000 Euro eingestellt werden. Die Angeklagten hatten das Kommando beim eskalierten Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner am sogenannten "Schwarzen Donnerstag" 2010.

Stuttgart - Der Prozess zum eskalierten Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner am „Schwarzen Donnerstag“ 2010 könnte bald zu den Akten gelegt werden. Wie ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts der Deutschen Presse-Agentur am Freitag sagte, stehe eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen im Raum. Er bestätigte damit Informationen der „Stuttgarter Zeitung“. Fristen für Stellungnahmen der Nebenkläger liefen aber noch.

Am Mittwoch werde über eine eventuelle Einstellung des Prozesses entschieden, sagte der Sprecher. Wie die Zeitung berichtete, will das Gericht den Vorschlag machen, dass die angeklagten damaligen Polizeiführer je 3000 Euro bezahlen sollen. Nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung ist eine Einstellung eines Prozesses erlaubt, wenn die Schwere der Schuld als gering angesehen wird.

Den Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Es geht um die Räumung des Schlossgartens am 30. September 2010 für das Bahnprojekt, bei der Wasserwerfer eingesetzt wurden. Bei dem Einsatz erlitten mehr als 160 Menschen Verletzungen.

Parkschützer sehen "unglaublichen Justizskandal"

Die Initiative Parkschützer sieht in der Nachricht einen „unglaublichen Justizskandal“, wie Sprecher Matthias von Herrmann sagte. Das Gericht würde damit die Augen vor der Wahrheit verschließen. Es stünden noch diverse Zeugenaussagen aus.

Ähnlich äußerte sich der Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann, der einen damals schwer verletzten Rentner vertritt. „Das jetzt mit einer Einstellungsverfügung gewedelt wird, kann ich nicht verstehen“, sagte er. Die Nebenkläger seien in die Überlegungen nicht eingeweiht gewesen, kritisierte Mann. „Das wird dem Ganzen nicht gerecht.“

Die Geldsumme sei lächerlich, erklärte Mann. Mit einer solchen Entscheidung werde keine Befriedung erreicht. Am Sonntag will er mit den Parkschützern und Wasserwerfer-Opfern auf einer Pressekonferenz im Schlossgarten über das weitere Vorgehen informieren.