Dietrich Wagner ist seit dem 30. September 2010 praktisch blind. Foto: dpa

Am 30. September 2010 ging die Polizei auch mit Wasserwefern gegen die Stuttgart-21-Gegner im Stuttgarter Schlossgarten vor. Ein Mann verlor dabei sein Augenlicht. Die angeklagten Beamten werfen dem Führungsstab Versäumnisse vor.

Am 30. September 2010 ging die Polizei auch mit Wasserwefern gegen die Stuttgart-21-Gegner im Stuttgarter Schlossgarten vor. Ein Mann verlor dabei sein Augenlicht. Die angeklagten Beamten werfen dem Führungsstab Versäumnisse vor.

Stuttgart - Im Prozess um den harten Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner im Herbst 2010 haben die angeklagten Beamten den Führungsstab schwer belastet. Ihm hätten gegen 15 Uhr die im Internet kursierenden Fotos eines aus den Augen blutenden Mannes vorgelegen, sagten sie am Dienstag vor dem Landgericht Stuttgart. Er habe sie jedoch nicht darauf hingewiesen. „Wäre uns das bekanntgewesen, hätte das Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Einsatzes gehabt“, sagte einer der beiden Angeklagten.

Der Demonstrant Dietrich Wagner war damals von heftigen Wasserstößen am Kopf getroffen worden. Er verlor sein Augenlicht nahezu vollständig. Im Prozess tritt er als Nebenkläger auf.

Insgesamt waren am 30. September 2010 im Schlossgarten weit mehr als 100 Demonstranten und Polizisten verletzt worden, meist durch Pfefferspray. Die Angeklagten müssen sich wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt verantworten. Sie waren Polizeiführer im Schlossgarten, betonen aber, Planung und Leitung des Einsatzes hätten allein bei der obersten Einsatzleitung um Polizeichef Siegfried Stumpf gelegen.

Der Prozess um den Wasserwerfer-Einsatz am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten wird am Mittwoch fortgesetzt. Das Landgericht hat ihn bis Ende des Jahres angesetzt.