Wasserwerfer Sorgfaltswidrig eingesetzt? Zwei Polizisten stehen vor Gericht Foto: dpa

Die beiden angeklagten Polizisten haben am 5. Tag des Wasserwerferprozesses mehrere Aussagen ihres Ex-Chefs in Abrede gestellt. Zudem bestehen der Polizeioberrat und der Polizeidirektor darauf, nichts von durch den Wasserwerfereinsatz verletzten Demonstranten gewusst zu haben.

Stuttgart - Die beiden angeklagten Polizisten haben am fünften Tag des Wasserwerferprozesses mehrere Aussagen ihres ehemaligen Chefs in Abrede gestellt. Zudem bestehen der 41-jährige Polizeioberrat und der 48-jährige Polizeidirektor darauf, nichts von durch den Wasserwerfereinsatz verletzten Demonstranten gewusst zu haben.

Das Foto ging um die Welt und steht für viele als Symbol für die Räumung des Baufelds im Schlossgarten am 30. September 2010, dem sogenannten Schwarzen Donnerstag: Ein älterer Mann mit geschwollenen, blutigen Augen wird von zwei jüngeren Männer gestützt. Das Foto zeigt den Rentner Dietrich Wagner, der damals von Wasserwerferstößen getroffen und schwer verletzt worden war. Die angeklagten Beamten, die damals als Einsatzabschnittsleiter eingesetzt waren, betonen vor der 18. Strafkammer, sie seien vom Führungsstab nicht über Schwerverletzte wie Dietrich Wagner unterrichtet worden. Dabei hing das Foto mit dem blutenden Rentner bereits gegen 15 Uhr aus dem Internet ausgedruckt beim Führungsstab der Polizei an der Pinnwand. Die Wasserwerfer waren von 12.48 Uhr bis 16.37 Uhr im Schlossgarten im Einsatz. „Hätte ich von diesem Bild gewusst, hätte dies Auswirkungen auf den weiteren Einsatz gehabt“, sagt der 41-jährige Polizeioberrat, der wie sein Kollege wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt angeklagt ist. Sie sollen die Wasserwerfer sorgfaltswidrig eingesetzt haben. Dadurch seien mindestens neun Personen verletzt worden, so die Anklage.

Der damalige Polizeipräsident Siegfried Stumpf hat unter anderem ausgesagt, er sei gegen 14.30 Uhr im Schlossgarten gewesen und habe nur Wasserregen gesehen. „Die Aussage von Herrn Stumpf ist und bleibt falsch“, sagt der 41-jährige Angeklagte. Stumpf sei bereits kurz nach 14 Uhr bei ihm auf dem sogenannten Feldherrenhügel nahe des Biergartens gewesen und habe die Wasserstöße mitbekommen. Ein Funkspruch um 14.07 Uhr lautet: „Es wird nicht mehr gesprüht, es wird gestrahlt.“ Zudem habe Stumpf die Gangart des Einsatzes festgelegt und gesagt: „So lange wir vorwärtskommen, machen wir weiter.“ Das habe alle Wasserarten – also Regen, Sperren und Stöße – beinhaltet, so die Angeklagten.

Und Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus? Hat er Einfluss auf den Polizeieinsatz genommen? Der 48-jährige Beamte verneint. Sein jüngerer Kollege, damals Leiter des Polizeireviers Wolframstraße, berichtet, Mappus habe den Polizeikräften einmal vor einem Einsatz bei einer Montagsdemonstration einen Besuch abgestattet. „Da war die anstehende Räumung des Schlossgartens und Stuttgart 21 aber kein Thema.“ Es sei nur allgemein um Polizeiarbeit gegangen.

Der Prozess wird heute mit den Aussagen der Nebenkläger fortgesetzt.