Wasserwerfer-Opfer Dietrich Wagner: Wie viel sind zwei kaputte Augen wert? Foto: Leif Piechowski

Vor zwei Jahren setzte die Polizei im Schlossgarten Wasserwerfer gegen S-21-Gegner ein. Demnächst erhalten die beteiligten Beamten Strafbefehle wegen Körperverletzung.

Stuttgart - Wer trägt Schuld an den Auseinandersetzungen an jenem Schwarzen Donnerstag? Wer hat sich strafbar gemacht? Aus Sicht der Staatsanwaltschaft erscheint alles nicht so eindeutig, wie mancher es gerne hätte. Dietrich Wagner (68) zum Beispiel. Der Stuttgarter Ruheständler sieht sich als reines Opfer. Beide Augen wurden ihm damals von einem Wasserwerfer kaputt geschossen, er wurde zur Ikone des Widerstands gegen das Bahnprojekt. Dabei habe er doch nur ein paar Kastanien geworfen und ansonsten Kinder schützen wollen, beteuert er. Dass er mehrfach weggezogen wurde und sich immer wieder selbst dem knallharten Wasserstrahl aussetzte, wie dies die Polizei behauptet und Videobilder nahelegen, daran kann sich der ehemalige Ingenieur laut seinem Anwalt nicht mehr erinnern.

Laut den Akten hat Wagner auch nicht nur mit Kastanien geworfen, sondern zumindest in einem Fall mit einem faustgroßen Stein. Der Stein soll gut hörbar gegen einen Wasserwerfer geprallt sein, „das haben wir so festgestellt“, sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Einen Schaden am Fahrzeug hat man zwar nicht gefunden, dennoch hätte Wagner aus Sicht der Anklagebehörde für den Steinwurf eigentlich bestraft gehört – wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Sachbeschädigung. Doch die Ermittlungen gegen ihn wurden im März 2011 eingestellt mit der Begründung, dass Wagner durch seine schwere Verletzung schon bestraft genug sei. „Auf dem Standpunkt der Rechtsgemeinschaft erscheint die Verwirklichung eines Schuldvorwurfs nicht mehr sinnvoll“, heißt das dann im Juristendeutsch.

Es musste schnell gehen an diesem Tag, zumindest aus Sicht der Polizei

Auch die Beamten, die Wagner die Verletzungen zugefügt haben, werden von der Staatsanwaltschaft differenziert betrachtet. Da gibt es zum einen die bundesweit gültige Polizeidienstvorschrift für Wasserwerfer, die PDV 122. Wagners Anwalt, der Freiburger Frank-Ulrich Mann, hat sich die – eigentlich vertrauliche – Dienstvorschrift beschafft. Nach dieser Vorschrift, sagt er, dürften die Beamten nicht auf Köpfe zielen und überhaupt nur dann mit voller Wucht schießen, wenn sie angegriffen werden und dies vorher ankündigen. Das Wegspritzen von friedlichen Demonstranten, die im Weg sitzen, sei nicht erlaubt, sagt Mann. Allenfalls dürften sie beregnet werden, was auf Dauer durchaus auch wirkungsvoll sei.

Aber es musste schnell gehen an diesem Tag, zumindest aus Sicht der Polizei. Den Ordnungshütern lief beim Sichern der Baustelle die Zeit davon. „Der Polizei ist der Einsatz völlig aus dem Ruder gelaufen“, sagt Mann. „Irgendwann haben die sich gesagt: Wir müssen das jetzt auf Biegen und Brechen durchsetzen.“ Von verantwortungsvollen Beamten, so Mann, „hätte ich erwartet, dass sie sagen: Okay, wir können es im Moment nicht durchsetzen. Brechen wir lieber ab, bevor Menschenleben gefährdet werden.“

Ob die elf Beamten, gegen die in dem Zusammenhang ermittelt wird, wussten, dass sie mit ihrem Vorgehen, das sie sich von oben genehmigen ließen, gegen die Dienstvorschriften verstoßen? Mann sagt Ja, die Staatsanwaltschaft Nein. „Die Staatsanwaltschaft argumentiert, es handle sich nur um eine Soll-Vorschrift“, sagt Mann, der gerade für eine Stellungnahme Einblick in die Ermittlungsakten hat. Demnach fühlten sich die Beamten berechtigt, so zu handeln, wie sie gehandelt haben. „Erlaubnistatbestandsirrtum“, heißt das, was zur Folge hat, dass den Beamten nur eine Strafe wegen fahrlässiger und nicht wegen vorsätzlicher Körperverletzung droht.

Der erste Polizist, der im Zusammenhang mit den Einsatz im März 2011 verurteilt worden war, musste 120 Tagessätze zu je 50 Euro zahlen

Auch im Kreise der betroffenen Beamten geht man davon aus, dass die Staatsanwaltschaft in den nächsten Wochen Strafbefehle beantragen wird. Über die Höhe kann man nur spekulieren. Der erste Polizist, der im Zusammenhang mit den Einsatz im März 2011 verurteilt worden war, musste 120 Tagessätze zu je 50 Euro zahlen. Er hatte einer am Boden sitzenden Frau ohne ausreichenden Grund Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und wurde daraufhin von seinen Kollegen von der Bereitschaftspolizei Göppingen angezeigt.

Opfer-Anwalt Mann will abwarten, wie das Strafverfahren ausgeht, um dann das Land auf Schmerzensgeld zu verklagen. Für Wagner, den es am schlimmsten erwischt hat, hält er eine Summe von rund 100.000 Euro für möglich, dazu hat er noch drei andere Mandanten, die noch immer über Beschwerden klagen, aber arbeitsfähig sind. Insgesamt, so schätzt er, geht es um Körperverletzung in rund 20 Fällen.

In der Polizei herrscht derweil Unmut über die erwarteten Strafen. Die Polizeigewerkschaft hat die Beamten bereits als „Bauernopfer“ bezeichnet. Wie zu hören ist, wollen sich zumindest nicht alle Betroffenen einen Strafbefehl gefallen lassen. Dann käme es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung vor dem Stuttgarter Amtsgericht.