Die Landeskartellbehörde hatte verfügt, dass die EnBW ihren Wasserpreis in Stuttgart senken muss. Der Ernergieversorger wehrte sich. Jetzt wollen die Parteien wieder verhandeln.
Stuttgart - Das Oberlandesgericht Stuttgart dringt auf eine gütliche Einigung im Streit um die Höhe des Stuttgarter Wasserpreises. Es sei ein langer, beschwerlicher Weg, der vor allen liege, sagte Richter Gerhard Ruf am Donnerstag. Die Energie Baden-Württemberg (EnBW) wehrt sich gegen die Forderung der Landeskartellbehörde, den Preis um bis zu einem Drittel zu senken. Beide Seiten signalisierten aber ihre Bereitschaft, noch einmal über das Thema zu sprechen.
Seit August 2012 liegt der Trinkwasserpreis in der Landeshauptstadt bei 2,56 Euro pro Kubikmeter. Er wurde damals um 9,3 Prozent erhöht. Thomas von Fritsch von der Landeskartellbehörde sagte, Gespräche machten Sinn, wenn es nicht nur um zwei oder drei Prozent Preissenkung gehe. Der EnBW-Vertreter Christoph Müller erklärte: „Wir glauben, unser Preis ist angemessen.“ Der Konzern sei aber bereit, nach einer außergerichtlichen Lösung zu suchen.
Behörde: EnBW nutzt Monopolstellung aus
In dem Verfahren geht um eine Verfügung, die rückwirkend von August 2007 an gilt und sich bis Ende 2014 erstreckt. Die beim Umweltministerium angesiedelte Kartellbehörde wirft dem Monopolisten vor, seine marktbeherrschende Stellung auszunutzen. Seit zwei Jahren ringen beide Seiten schon um die richtige Höhe und Ermittlung des Preises. Sollte die EnBW bei dem Verfahren eine Niederlage erleiden, würde es für die Verbraucher eine satte Rückzahlung geben. Dann könnte zum Beispiel ein Vier-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 150 Kubikmetern mit einer Erstattung von bis zu 900 Euro rechnen, so die Kartellwächter. Die EnBW müsste im Extremfall mit Zinsen rund 160 Millionen Euro auszahlen.
Der Versorger, der bei den rund 600.000 Einwohnern an über 100 000 Zählern den Wasserverbrauch abrechnet, argumentiert bei der Preiserhöhung vor allem mit der besonderen Lage der Stadt. Er verwies erneut auf die großen Höhenunterschiede innerhalb der Kommune und auch die erhöhte Anzahl der Hochbehälter, die notwendig seien, um die Lieferung sicherzustellen.
Die Landeskartellbehörde wies darauf hin, dass sie dies bei der geforderten Preissenkung durch entsprechende Zuschläge berücksichtigt habe. Der Streit vor Gericht birgt eine Brisanz. Denn die Stadt Stuttgart will von der EnBW das gesamte Wassernetz zurückkaufen. Auch hier trafen sich beide Seiten schon vor Gericht. Strittig ist die Höhe des Kaufpreises und dessen Ermittlung. In diesem Fall wird nun auch versucht, eine gütliche Einigung zu finden.