Sonntag ist der beste Waschtag, hat der Salonbetreiber Reinhard Knoll festgestellt. Foto: Lichtgut/Zweygarth

Das Feiertagsgesetz verbietet, Waschsalons an sieben Tagen zu betreiben. Einer muss nun tatsächlich schließen. Andere waschen weiter.

Stuttgart - Es ist ein kurzes Glück gewesen: Seit dem 12. Januar hat Reinhard Knoll seine Waschküche an der Hölderlinstraße an sieben Tagen die Woche geöffnet gehabt. Und sich dabei auch über die gut laufende Sonntage gefreut, an denen die Menschen im Westen der Stadt offenbar besonders waschfreudig sind: „Das ganze Wochenende läuft es gut, am Sonntag besonders“, stellt der Geschäftsmann fest. Nun ist Schluss. Von diesem Wochenende an bleibt der Waschsalon am Tag des Herrn zu. Nach einer Anwohnerbeschwerde ist das Amt für öffentliche Ordnung auf den Betreiber zugegangen und hat ihm erklärt, dass er gegen das geltende Gesetz verstoße. Waschsalons dürfen in Baden-Württemberg nämlich an Sonntagen nicht geöffnet haben.

Reinhard Knoll staunte, las nach und schließt am Samstagabend nun ab. „Wenn das die Regel ist, dann kann ich nichts machen. Dann mache ich zu.“ Der Bescheid der Stadt habe ihn dennoch überrascht. „Ich wusste das nicht. Bevor ich aufgemacht hab, habe ich mich umgeschaut, was so üblich ist.“ Die Marktbeobachtung ergab: Sonntag ist Waschtag, die Konkurrenz im Westen und in der Innenstadt hat ihre Salons geöffnet. Daran habe er sich bei der Konzeption der Waschküche orientiert.

Das Gesetz ist eindeutig: Waschsalons müssen sonntags schließen

Was gilt denn nun – ist der Sonntag ein Waschtag oder nicht? Nein, lautet die klare Antwort der Stadt. „Das Gesetz untersagt gewerbliche Tätigkeiten, die nicht zwingend an Sonntagen stattfinden müssen“, erläutert die Pressesprecherin Ann-Kathrin Gehrung. „Gesetzliche Regelungen sind einzuhalten. Wo wir von Verstößen wissen, greifen wir ein und tun das Notwendige, bis hin zur Aufforderung, den Salon an Sonn- und Feiertagen zu schließen“, fügt sie hinzu. Das traf nun den Neuling in der Sauberkeitsbranche. Wegen der Beschwerde eines Anwohners flog auf, dass er das ihm nicht bekannte Gesetz nicht eingehalten hatte. Unwissenheit schützt vor Schließung nicht, daher nun der Umstieg auf die Sechs-Tage-Woche.

„Die Kunden werden das nicht verstehen“, ist er sich sicher. Die unterschiedlichsten Menschen kommen zu ihm: Studenten, die noch keine eigene Maschine haben, aber nicht jedes Wochenende heimfahren können, um von Papa oder Mama die Wäsche gemacht zu bekommen, sind ebenso dabei, wie die Seniorin, die nur mit ihren Handtüchern in die Waschküche kommt. „Sie mag den Trockner, der macht die Handtücher so schön flauschig. Das kriegt sie zuhause nicht hin, wenn sie die auf die Wäscheleine hängt“, berichtet der Salonbetreiber Reinhard Knoll.

Die Grundlage ist das Feiertagsgesetz des Landes Baden-Württemberg. Es untersagt „öffentlich bemerkbare Arbeiten, soweit sie geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen“. Dazu zählen insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, „die nicht zwingend an Sonntagen durchgeführt werden müssen“, teilt das Amt für öffentliche Ordnung mit. Das Waschen oder das Bereitstellen von Waschmaschinen sei eine „alltägliche Tätigkeit“. Das Argument, dass viele Menschen die Wäsche der Woche zuhause auch am Sonntag erledigen, zählt dabei nicht. Denn es handelt sich um eine Regelung für gewerbliche Tätigkeiten. Auch wenn die Kunden gerne sonntags den Waschsalon nutzen würden, überwiege dieses Interesse das Interesse am Schutz des Feiertages nicht. Schon allein wegen des Kundenverkehrs handele es sich beim Betrieb eines Münzwaschsalons um eine öffentlich bemerkbare Arbeit, erläutert die Pressesprecherin Ann-Kathrin Gehrung. Dem Amt seien keine weiteren Verstöße bekannt. Es handele, wenn jemand sich gestört fühlt. „Meistens sind das optische Wahrnehmungen, kein Lärm“, heißt es bei der Stadt.

Das Feiertagsgesetz ist Landessache

Sprich: Nicht die Geräusche der Waschmaschinen stören die Anwohner. Sondern sie seien wenn dann genervt, dass jemand Waschkörbe durch die Gegend trage, wo der Sonntag doch eigentlich dem Kirchgang, der Ruhe und Erholung gewidmet sei. Daher würde auch Knolls Idee, den Lärmschutz weiter auszubauen, nichts ändern.

Offenbar ist Reinhard Knoll nicht der einzige, der diese Regel nicht kennt. Eine kurze Stichprobe im Internet ergibt, dass der Eindruck, den er bei der Beobachtung der Konkurrenz hatte, nicht trüg: An allen Ecken und Enden der Stadt kann man sonntags seine Wäsche waschen. Auffällig ist, dass dies dann der Fall ist, wenn in der näheren Umgebung weitere Waschsalons angesiedelt sind – Konkurrenz belebt offensichtlich das Sonntagsgeschäft. Ein Salon in Bad Cannstatt ist allein auf weiter Flur, ohne unmittelbare Konkurrenten im Umkreis. Mit einem Klick auf die Seite des Anbieters erfährt man, dass dieser Salon nur von Montag bis Samstag geöffnet ist. Die Betreiber der anderen Waschsalons wollen sich zu ihren Öffnungszeiten auf Anfrage unserer Zeitung nicht äußern.

Das Feiertagsgesetz ist wie das Ladenschlussgesetz Landessache. Daher gilt: Andere Länder, andere Waschgewohnheiten. „In Berlin haben alle Waschsalons sonntags offen, in München auch“, berichtet Reinhard Knoll. Sein Wunsch wäre, dass Stuttgart „hier ein bisschen mehr Weltstadt wird, und die Sonntagsöffnung für alle möglich sein wird.“ Zum einen, weil sich die Gesellschaft gewandelt habe. An geöffneten Bäckern oder dem Lebensmittelverkauf in Tankstellen – wie bei den „Rewe to go“-Angeboten in Araltankstellen, störe sich heutzutage schließlich auch niemand.

Vielleicht will er diesen Wunsch mal an die Politiker des Landes herantragen, fügt der Elektrotechniker hinzu. Mit wenig Aussicht auf Erfolg: „Eine Lockerung der geltenden Regelungen des Gesetzes über die Sonntage und Feiertage ist derzeit nicht beabsichtigt. Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage sind als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung verfassungsrechtlich geschützt“, teilt das zuständige Innenministerium mit.