Mütter oder Väter, die allein mit ihren Kindern im Haushalt leben, werden dauerhaft entlastet. Auch andere Berufsgruppen profitieren von steuerlichen Entlastungen. Hier die Details.
Stuttgart/Berlin - Für Verbraucher und Steuerzahler stehen zum Jahreswechsel einige Veränderungen an, die sich zum Teil deutlich in den Geldbeuteln bemerkbar machen werden. Beispielsweise steigen die Preise für Kraftstoff, Heizöl und Erdgas – was zum Klimaschutz beitragen soll. Der Solidaritätszuschlag fällt nach drei Jahrzehnten weitgehend weg, Maklerkosten können nicht mehr komplett den Hauskäufern in Rechnung gestellt werden. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.
1. Klima-Zuschlag beim Tanken und Heizen
Vor einem Jahr war das Klimapaket der Bundesregierung das große Debattenthema. Jetzt werden zentrale Elemente daraus umgesetzt: Vom 1. Januar an bekommt der Treibhausgasausstoß in den Sektoren Verkehr und Heizen einen Preis. Los geht es mit 25 Euro für jede Tonne Kohlendioxid, die beim Verbrennen von Sprit, Heizöl oder Erdgas entsteht.
Verkaufende Unternehmen wie Raffinerien müssen dafür Zertifikate erwerben, die Kosten werden aber an die Endkunden weitergereicht. Das Ziel: Die Verbraucher sollen möglichst viel Energie sparen und mit der Zeit auf klimafreundliche Technologien umsteigen.
Laut Bundesregierung verteuert sich ein Liter Benzin jetzt um sieben Cent. Diesel und Heizöl werden je Liter um 7,9 Cent teurer, der Preis für Erdgas steigt für die Verbraucher um 0,6 Cent je Kilowattstunde.
Für besonders durstige Neuwagen steigt auch die Kfz-Steuer, Fahrzeuge aus dem Bestand sind davon aber nicht betroffen. Als Ausgleich für steigende Kosten bei Mobilität und Heizen werden Verbraucher an anderer Stelle entlastet.
Höhere Pendlerpauschale
Zum Jahreswechsel steigt für viele Pendler die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Das soll zu einem gewissen Grad die steigenden Spritkosten ausgleichen. Für die ersten 20 Kilometer Strecke bleibt es in jedem Fall bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer können von der Steuererklärung 35 Cent abgesetzt werden. Der Steuerzahlerbund rechnet vor, dass ein Arbeitnehmer, der an 220 Tagen im Jahr 35 Kilometer (einfache Strecke) zurücklegt, fortan 2475 Euro geltend machen kann. Das wären 165 Euro mehr als 2020. Aber Vorsicht: In der Regel dürfte sich diese Änderung frühestens 2022 bemerkbar machen, wenn die Steuererklärung für 2021 erstellt wird.
Haushalte mit geringem Einkommen sollen als Ausgleich für steigende Energiekosten auch einen Zuschlag beim Wohngeld erhalten. Die genaue Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße und Einkommen.
Auch bei der Stromrechnung sollen Verbraucher entlastet werden: Durch einen Bundeszuschuss sinkt die Ökostrom-Umlage geringfügig auf 6,5 Cent. Da die Anbieter sich zudem gerade günstig mit Strom eindecken können, sind auch niedrigere Tarife möglich. Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale NRW könnte ein Haushalt mit einem Verbrauch von 3000 Kilowattstunden um 25 Euro im Jahr entlastet werden – vorausgesetzt, dass der Anbieter den niedrigen Beschaffungspreis tatsächlich weitergibt. Unabhängig davon empfiehlt es sich immer, nach günstigeren Angeboten Ausschau zu halten.
Fiskus gibt sich bescheidener
Zum 1. Januar fällt der Solidaritätszuschlag für den größten Teil der Steuerzahler weg. Zahlen sollen ihn fortan nur noch die oberen zehn Prozent mit den höchsten Einkommen. Dazu zählen Singles mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 62 121 Euro und zusammen veranlagte Paare, deren zu versteuerndes Einkommen 124 242 Euro übersteigt.
Für alle Einkommensteuerzahler ändert sich der Grundfreibetrag, mit dem das Existenzminimum steuerfrei gestellt ist. Er steigt um 336 Euro auf 9744 Euro an (Ehepaare: 19 488 Euro). Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift künftig ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 57 919 Euro. Alleinerziehende profitieren dauerhaft vom erhöhten Entlastungsbetrag, einem gesonderten Freibetrag bei der Lohn- und Einkommensteuer. Dieser lag bisher bei 1908 Euro im Jahr, wurde wegen der Corona-Krise dann auf 4008 Euro angehoben. Die ursprünglich geplante Befristung dieser Regelung ist aufgehoben. Auch die Kinderfreibeträge steigen, statt bei 7812 Euro liegen sie fortan bei 8388 Euro. Das Kindergeld steigt ebenfalls, und zwar um 15 Euro. Für das erste und zweite Kind gibt es von Januar an 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro pro Monat.
Mehrwertsteuer und Homeoffice
Mitte des Jahres hat der Bund die Mehrwertsteuer vorübergehend gesenkt, um der Wirtschaft in der Pandemie neuen Schwung zu verleihen. Vom 1. Januar an gelten wieder die üblichen Sätze – was sich unmittelbar an vielen Ladenkassen bemerkbar machen dürfte. Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt dann wieder 19 statt 16 Prozent, der ermäßigte Satz auf Waren des täglichen Bedarfs beträgt dann wieder sieben statt fünf Prozent. Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass maßgebend für den Steuersatz ist, wann die Ware geliefert oder die Leistung erbracht wurde. War das noch 2020, gelten die niedrigeren Sätze. Erfolgte dies hingegen bereits 2021, gelten die höheren. Dabei sei es gleichgültig, wann die Rechnung ausgestellt wird oder Anzahlungen erfolgten.
Spezielle Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es auch an anderer Stelle: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern einen Bonus von bis zu 1500 Euro steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Die Regelung gilt noch bis zum 30. Juni 2021. Wer im Homeoffice arbeitet und beim Fiskus keine Kosten für ein separates Arbeitszimmer geltend macht, kann 2020 und 2021 von einer befristeten Pauschale profitieren. Im Rahmen der Werbungskosten können fünf Euro pro Tag und maximal 600 Euro pro Jahr angesetzt werden.
Neue Grundrente, höherer Mindestlohn
Über die neue Grundrente haben die Koalitionäre von Union und SPD lange gestritten. Im Januar startet sie offiziell. Rund 1,3 Millionen Menschen mit kleiner Rente sollen einen Aufschlag als Anerkennung ihrer Lebensleistung bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass die Betroffenen 33 Jahre Beiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege aufweisen können. Im Durchschnitt soll es einen Aufschlag von 75 Euro pro Monat geben. Das Geld wird aber voraussichtlich erst frühestens ab Mitte des Jahres fließen. Der Grund: Die Rentenversicherung muss erst sämtliche vorhandene Konten prüfen und dann nach und nach die Rentenbescheide verschicken. Aufschläge, auf die von Januar an ein Anspruch besteht, werden nachgezahlt. Selbst tätig werden müssen Rentner nicht: Die Rentenversicherung prüft von sich aus mögliche Ansprüche.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel ebenfalls, wenn auch in geringem Maß. Statt bei 9,35 Euro liegt er künftig bei 9,50 Euro pro Stunde. Mitte des Jahres erfolgt eine weitere Anhebung um zehn Cent.
Auch die Hartz-IV-Regelsätze werden leicht angehoben. Alleinstehende Erwachsene erhalten fortan 446 Euro pro Monat – 14 Euro mehr als bisher. Der Satz für Jugendliche von 14 bis 17 Jahre steigt um 45 auf 373 Euro. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren gibt es 309 Euro, nur einen Euro mehr als bisher. Für Kinder bis fünf Jahren steigt der Satz um 33 auf 283 Euro.
Entlastung für Immobilienkäufer
Bislang müssen Haus- oder Wohnungskäufer etwaige Maklergebühren in der Regel komplett selbst übernehmen – selbst dann, wenn der Verkäufer den Auftrag erteilt hat. Die Provisionen betragen bis zu sieben Prozent des Kaufpreises, was den Finanzierungsbedarf beträchtlich erhöhen kann. Bereits vom 23. Dezember an gilt: Wer den Vermittler beauftragt, muss zahlen – und darf sich höchstens die Hälfte der Courtage von der anderen Partei zurückholen.
Von Januar an fördert der Staat das Ehrenamt stärker: Die steuerfreie Übungsleiterpauschale (etwa für Jugendtrainer in Fußballvereinen) steigt von 2400 auf 3000 Euro. Die sogenannte Ehrenamtspauschale (etwa für Vereinsvorstände) steigt von 720 auf 840 Euro.
Sozialversicherung und Patientenakte
Die Beitragssätze in der Sozialversicherung bleiben weitgehend stabil. Allerdings steigen die Beitragsbemessungsgrenzen: In der Renten- und Arbeitslosenversicherung werden in Westdeutschland bis zu einem monatlichen Einkommen von 7100 Euro und in Ostdeutschland bis zu einem Einkommen von 6700 Euro Beiträge fällig. Bisher lagen die Grenzen bei 6900 beziehungsweise 6450 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranke- und Pflegeversicherung steigt einheitlich auf 4837,50 Euro pro Monat.
Ab dem Jahreswechsel werden Versicherten elektronische Patientenakten angeboten. Die Nutzung ist freiwillig. In die Akten können etwa Röntgenbilder oder Medikationspläne abgelegt werden. Der Patient entscheidet, welche Daten hinzukommen und welcher Arzt Zugang dazu hat. Im übernächsten Jahr soll das System ausgebaut werden.