Im Bundestag wird heute über das Zustrombegrenzungsgesetz abgestimmt. Wir erklären, was der Gesetzentwurf beinhaltet.
Das Zustrombegrenzungsgesetz ist ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Es soll Maßnahmen zur Steuerung und Begrenzung der illegalen Migration nach Deutschland verschärfen. Der Entwurf wurde unter der Drucksache 20/12804 eingebracht und am 31. Januar 2025 um 10:30 Uhr im Bundestag zur Abstimmung vorgelegt.
Ziele des Gesetzes
Das zentrale Ziel des Gesetzes ist die Wiedereinführung der „Begrenzung“ als rechtliche Vorgabe im Aufenthaltsgesetz. Diese Formulierung war 2023 von der Ampel-Koalition (SPD, Grüne und FDP) gestrichen worden, um ein modernes und humanitäres Einwanderungsrecht zu betonen. Die CDU/CSU möchte diesen Begriff jedoch erneut verankern, um eine restriktivere Zuwanderungspolitik umzusetzen.
Wesentliche Inhalte
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Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten beenden:
Personen, die nur subsidiären Schutzstatus besitzen, sollen keinen Familiennachzug mehr gewährt bekommen. Nach Angaben der Union sei dieser Nachzug nur für Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention vorgesehen und könne auf nationaler Ebene beschränkt werden. -
Erweiterung der Kompetenzen der Bundespolizei:
Die Bundespolizei soll erweiterte Zuständigkeiten erhalten, um Abschiebungen eigenständig durchzuführen. Dies betrifft insbesondere Personen, die sich unerlaubt in ihrem Zuständigkeitsbereich (etwa an Bahnhöfen) aufhalten. -
Grenzkontrollen und Zurückweisungen:
Obwohl solche Maßnahmen laut geltendem Recht bereits möglich sind, betont die Union, dass sie verstärkt angewendet werden sollen, um den Zustrom unerlaubter Migranten zu begrenzen.
Die Formulierungen des Textes wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und anschließend von einer Redakteurin/einem Redakteur überprüft.