Die Entlastungen der Bundesregierung enthalten unter anderem einen Ausgleich der kalten Progression. Foto: Racamani / shutterstock.com

Im Zusammenhang mit dem Inflationsausgleichsgesetz ist immer wieder die Rede von einem Ausgleich der kalten Progression. Was es damit auf sich hat, lesen Sie im Artikel.

Das für 2023 beschlossene Inflationsausgleichsgesetz soll die Steuerlast für die Bürger, die Einkommensteuer bezahlen, senken. Eine Entlastungsmaßnahme beinhaltet einen Ausgleich der sogenannten kalten Progression. Was damit gemeint ist, haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Was ist die kalte Progression?

Die Bundesregierung definiert die kalte Progression in ihrem Steuerprogressionsbericht von 2020 folgendermaßen: „Als kalte Progression werden Steuermehreinnahmen bezeichnet, die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen und es in Folge des progressiven Einkommensteuertarifs bei somit unverändertem Realeinkommen zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung kommt.“

In Deutschland steigt die Steuerbelastung mit dem Gehalt an. Je mehr man verdient, desto mehr Steuern zahlt man, bis man beim Höchststeuersatz angelangt ist. Dieser beträgt laut Bundesfinanzministerium 45 %, bestehend aus 42 % Spitzensteuersatz und 3 % Reichensteuer.

Angenommen, man erhält eine Gehaltserhöhung, welche den Kaufkraftverlust durch die Inflation ausgleichen soll. Für das Jahr 2022 müssten das etwa 8 % mehr Gehalt sein, um real dasselbe Nettogehalt wie 2021 zu haben.

Durch den Mehrverdienst steigt nun aber auch der Steuersatz. Das heißt, trotz des Inflationsausgleichs hat man im Endeffekt weniger Geld zur Verfügung als zuvor, da man mehr Steuern auf sein Einkommen bezahlt.

Besonders dramatisch ist dieser Effekt, wenn die prozentuale Gehaltserhöhung (z. B. 4 %) deutlich unter der Inflationsrate (z. B. 8 %) liegt. Was für die Bürger schlecht ist, ist für den Staat wiederum gut. Denn er profitiert von den Steuererhöhungen.

Merke: Als kalte Progression bezeichnet man den Effekt, dass inflationsausgleichende Gehaltserhöhungen von der Steuerprogression aufgefressen werden oder durch diese sogar zu einem Einkommensverlust führen.

Was bringt der Ausgleich der kalten Progression?

Laut Bundesfinanzministerium wird seit 2015 der Steuertarif im Einkommensteuergesetz an die Inflationsrate angepasst. Durch den Ausgleich der kalten Progression sollen die Bürger nun zusätzlich entlastet werden. Der Ausgleich sieht eine Anhebung des steuerfreien Grundfreibetrages vor. Dieser wird zum 1. Januar 2023 um 285 Euro auf 10.632 Euro angehoben. Damit verschieben sich auch die Grenzen für die jeweiligen Steuertarife nach oben. So soll der Effekt der kalten Progression abgemildert werden, da die Abstände zwischen den Steuertarifen entsprechend größer werden. Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass die durchschnittliche jährliche Entlastung pro Person bei 192 Euro liegt.