Erfahren Sie, was ein Ruhetag ist und was der einmalige Ruhetag für den Gründonnerstag bedeutet. Foto: Kristina Holovach / Shutterstock.com

Der gestrige Corona-Gipfel hat beschlossen, dass der 1.4.2021 (Gründonnerstag) und der 3.4.2021 (Karsamstag) einmalig als Ruhetage definiert werden. Aber was ist eigentlich ein Ruhetag?

Der Begriff „Ruhetag“ wird im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert und steht für einen Tag, an dem nicht gearbeitet (Arbeitsruhe) wird. Sonn- und Feiertage sind somit Ruhetage. Nach § 10 ArbZG dürfen Arbeitnehmer an gesetzlichen Ruhetagen arbeiten, sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Nach § 11 Abs. 3 ArbZG besteht dann ein Anspruch auf einen Ersatzruhetag.

Was das allerdings für die Unternehmen und Arbeitnehmer während der nun „erweiterten fünftägigen Ruhezeit zu Ostern“(1) bedeutet, bleibt unklar. Auf Anfrage beim baden-württembergischen Wirtschaftsministerium hieß es, dass die Regelungen nun konkretisiert und im Laufe des 23. bzw. 24.03. in die Landesverordnung eingefügt werden.

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