Die Regierungschefs haben den Lockdown für die Weihnachtsfeiertage etwas gelockert. Nun sind bei privaten Feierlichkeiten mehr als fünf Personen (außer den Kindern) aus beliebig vielen Hausständen zugelassen – aber nur aus der Kernfamilie.
Stuttgart - Kein Fest ist den Deutschen so heilig wie Weihnachten. Die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin kommen dem besonderen Wunsch der Menschen nach Gemeinschaft in dieser Zeit des Wohlgefallens entgegen, indem sie den an diesem Mittwoch einsetzenden harten Shutdown vom 24. bis 26. Dezember ein wenig lockern. Doch was gilt nun für diese Tage? Ein Überblick.