Schwierige Grenzziehung: Als Spitzenkandidat der Grünen darf Winfried Kretschmann für sich und seine Partei werben, als Ministerpräsident (hier beim Strategiedialog Automobilwirtschaft im September) hingegen nicht. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Wenige Monate vor der Landtagswahl sind Staatsorgane zu besonderer Neutralität verpflichtet: Darauf weist Regierungssprecher Hoogvliet jetzt die Ministerien hin. Selbst ein Vorwort mit Bild kann als unzulässige Sympathiewerbung gelten.

Stuttgart - Je näher die Landtagswahl rückt, desto vorsichtiger müssen Regierungspolitiker mit ihrer amtlichen Selbstdarstellung sein. Darauf weist jetzt die Staatskanzlei die Ministerien des Landes hin. „Selbstverständlich ist eine amtliche Wahlbeeinflussung unzulässig“, heißt es in einem sechsseitigen Brief, den Regierungssprecher Rudi Hoogvliet kürzlich an die Pressestellen verschickt hat. Wahlbewerber und Parteien hätten das Recht auf chancengleiche Behandlung durch den Staat. Etwa fünf bis sechs Monate vor der Wahl, also etwa Mitte September 2020, beginne somit die Zeit, „ab der besonders sorgsam zu agieren ist“.