Nach der Randale von Stuttgart wird der Polizei vorgeworfen, dass sie zu viel über Migration wissen will. Allerdings ist das Umfeld von Tatverdächtigen für die Ermittler interessant. Doch worum geht es genau bei der Debatte?
Stuttgart - Die Ermittlungen der Stuttgarter Polizei haben bundesweit Schlagzeilen hervorgerufen. Haben die Beamten den Migrationshintergrund von Menschen ausgeforscht, die bei der Krawallnacht von Stuttgart mitgemischt haben? Wurden dabei Grenzen überschritten? Was wird bei Jugendkriminalität eigentlich ermittelt? Hintergründe und Zwischenstände in einer verworrenen Lage.
Was hat die Polizei gemacht?
Die Ermittlungsgruppe Eckensee versucht, möglichst viel über die persönlichen Hintergründe der jungen Beschuldigten herauszufinden – auch über die Frage, welche Rolle deren Herkunft spielen könnte. Bei elf Tatverdächtigen, die einen deutschen Pass haben, wird ein eventueller Migrationshintergrund noch abgeklärt. Polizeipräsident Franz Lutz hat hierzu in einer Gemeinderatssitzung in Stuttgart am vergangenen Donnerstag erklärt, man betreibe „Recherchen bundesweit bei den Standesämtern, um letztendlich diese Frage festzustellen“.
Gehört die Klärung der Herkunft bei jugendlichen Beschuldigten zu den Ermittlungen?
„Das gehört durchaus dazu“, sagt Polizeisprecher Stephan Widmann, „je schwerwiegender die Straftat“, desto detaillierter werde ermittelt. Dabei würden auch die Personalien der Eltern eines Verdächtigen aufgenommen, weil sie wichtige Verfahrensbeteiligte seien.
Sind Nachforschungen in Standesämtern normal?
Nein. Allerdings sind sie eine Möglichkeit, wenn sonst keine einfache Klärung einer Straftat möglich ist. So wie nach der sogenannten Krawallnacht in Stuttgart. Polizeipräsident Lutz hat hierzu erklärt, diese Nachforschungen seien „nicht eine primär polizeiliche Aufgabe in Ermittlungsverfahren“, sondern „im Prinzip genau diesem Verfahren hier in Stuttgart geschuldet“.
Wurde die Recherche von der Staatsanwaltschaft veranlasst?
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart beantwortet diese Frage kurz und knapp: Nein. Grundsätzlich könne die Herkunft eines Beschuldigten einer von vielen Umständen sein, der für die Beurteilung der Persönlichkeit des Beschuldigten in einem Verfahren eine Rolle spielen kann. In diesem Fall sei aber keine diesbezügliche Anweisung erfolgt.
Hat das Staatsministerium diese Anweisung gegeben?
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte nach den Krawallen von Stuttgart mehrfach öffentlich erklärt, dass er präzisere Informationen über die Täter wünsche. Nach Auskunft des Staatsministeriums sei ein Auftrag für einen umfassenden Bericht zu den Ereignissen am Eckensee an das IM mündlich im Kabinett ergangen. Selbstverständlich gehe man davon aus, dass die Arbeit der Polizei rechtlich gedeckt sei. Das Vorgehen der Beamten wollte das Staatsministerium noch nicht kommentieren: „Um den Sachverhalt zu bewerten, sind zunächst noch offene Fragen zu klären“, so eine Sprecherin.
Was sagt das Innenministerium?
Innenminister Thomas Strobl (CDU) fordert ein „verbales Abrüsten“ und eine sachliche Diskussion. Auch er betont, die Feststellung der Lebens- und Familienverhältnisse könne ein Teil der polizeilichen Ermittlungen sein – sowohl in der strafrechtliche Aufarbeitung als auch in der Präventionsarbeit.
Ist es sinnvoll, die Nationalität der Beschuldigten abzufragen?
Jörg Kinzig, der Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen, hat da seine Zweifel. Bei Erwachsenen gebe es in Deutschland ein Tatstrafrecht, bei Jugendlichen ein Täterstrafrecht, da stehe die Person mehr im Mittelpunkt. Allerdings: „Die Nationalität allein hat keine hohen Aussagekraft“, sagt Kinzig. Wichtiger sei die Beurteilung von Lebenslagen. Dass die Polizei auf Standesämtern nachforsche, „ist mir noch nicht untergekommen“. Recherchen der Jugendgerichtshilfe seien eher vorstellbar.
Wie sehen das die Fachleute vom Haus des Jugendrechts?
Die Frage, ob ein Beschuldigter Deutscher sei oder nicht, „spielt für sich allein gesehen keine Rolle“, sagt Eva Hanss, die als Staatsanwältin im Haus des Jugendrechts wirkt, wo Polizei, Strafverfolger und Jugendamt unter einem Dach Fälle von Jugendkriminalität bearbeiten. Allerdings könnte die Herkunft bei Jugendlichen mit verschiedenen Kulturen und der Suche nach einer gemeinsamen Identität mit anderen Gruppen „genau das Problem einer möglichen Fehlentwicklung sein“, so Staatsanwältin Hanss. Daher sei es wichtig, hier mehr zu erfahren.
Was hilft die Kenntnis über einen Migrationshintergrund?
Bei der Arbeit der Ermittlungsgruppe Eckensee gehe es nicht darum, jemanden zu stigmatisieren, sondern alle Erkenntnisse zusammenzutragen, sagt Eva Hanss vom Haus des Jugendrechts. „Um zu verhindern, dass so etwas noch einmal passiert, müssen wir möglichst viel wissen, auch darüber, was wir übersehen haben“, sagt sie. Klar ist nur eines: Im Fall Eckensee „kommen die verschiedensten Problemfelder zusammen“.
Hat die Polizei Fehler gemacht?
GdP-Landesvorsitzender Hans-Jürgen Kirstein sieht die Polizei zu Unrecht an den Pranger gestellt. „Mich stört insbesondere, dass man jetzt medial eine andere Schiene fährt, nachdem der Vorwurf eines latenten Rassismus bei der Polizei nicht verfangen hat“, sagt der Mann von der Gewerkschaft der Polizei. Ermittlungen zur Lebensgeschichte eines Beschuldigten seien in Einzelfällen „ermittlungstechnisch sinnvoll“, um mögliche Verbindungen, Zusammenhänge oder gar Netzwerke herauszufinden. Kirstein fürchtet angesichts der politischen Aufregung „im Trump-Stil“ um die Motivation der Beamten: „Wenn ein Kollege dann lieber gar nichts mehr macht“, so Kirstein, „dann haben wir ein echtes Problem.“